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Servicethemen | 20.02.2015

Fesselnde (Versicherungs-) Lektüre

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Erotikversände verzeichnen wachsende Verkaufszahlen für Handschellen, Liebeskugeln und Bondage-Materialien. Zum Kinostart des Mega-Bestsellers „Fifty Shades of Grey“ erwarten aber nicht nur Erotikhändler steigendes Interesse für ihre Produkte, auch Baumarktketten sollen sich zum Filmstart auf entsprechende Fragen von Kunden nach Kabelbindern und Co. einstellen, so ist zu hören. Wer sich von der einen oder anderen Praktik fesseln und inspirieren lassen will, kann dies beruhigt tun, solange er gut versichert ist. Unfälle beim Sex passieren häufiger als man denkt. Nicht immer bleibt es bei Muskelzerrungen, Knöchelverstauchungen oder verrenkten Knien. Aber trotzdem keine Sorge, denn in der Regel müssen die Versicherungen leisten. Und wir sagen Ihnen, welche Versicherungen wann zahlen.

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn Versicherte durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Wenn sich Romanfigur Anastasia Steele zum Beispiel durch zu heftiges Fesseln einen Arm bricht und somit eine Invalidität nachbleibt, zahlt die Unfallversicherung eine entsprechende Summe. Auch die Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen kann Bestandteil der Unfallversicherung sein – ein Blick in die Besonderen Versicherungsbedingungen bringt Klarheit. Bleibt durch einen sanften Peitschenhieb eine Narbe im Gesicht, übernimmt der Versicherer die mit der Operation und der klinischen Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten.

Für den schlimmsten Fall der Fälle sollte jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Sie zahlt, wenn die erotischen Spielchen zu solch erheblichen Verletzungen führen, dass man seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zumindest zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Auch, wenn es für den „Shades of Grey“-Protagonisten Christian Grey als Milliardär vermutlich eher kein Thema ist: Die Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden, denn Personen haften für Schäden, die sie Dritten fahrlässig zufügen. Wenn also beim Spiel mit der Peitsche eine wertvolle Mingvase auf den Boden fällt, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, sofern er die vereinbarte Leistungssumme nicht übersteigt. Eigentlich soll bei den Spielen der Körper nicht zu Schaden kommen. Wird diese Absprache jedoch schuldhaft (fahrlässig) verletzt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung zum Beispiel auch Schmerzensgeldzahlungen.



Henstedt-Ulzburg, 20.02.2015



Pressekontakt:
Bianca Boss
Bund der Versicherten e. V.
Telefon: 04193-97100
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
www.bundderversicherten.de

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