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Lebens- und Rentenversicherung | 15.09.2020

Explodierende Zinszusatzreserve zehrt Solvenz der Lebensversicherer weiter aus

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Von gut 81 Mrd. auf knapp 156 Mrd. Euro wird die Zinszusatzreserve (ZZR) der Lebensversicherer in den nächsten fünf Jahren steigen. Zu diesem Ergebnis kommt Analyst Dr. Carsten Zielke in seiner aktuellen „Versicherungsstudie 2020“. Damit bleibt die Liquiditätslage der Lebensversicherer auch absehbar weiter angespannt. „Die Zinszusatzreserve explodiert. Es ist unklar, wie sie finanziert werden soll. Die Konsequenz sind Lebensversicherer ohne genügend Solvenz und Lebensversicherte als Spielball von Interessen“, mahnt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Alleine in 2020 müssen 15,3 Mrd. für die ZZR aufgebracht werden, in 2021 dann 14,1 Mrd. Bis 2024 hat sich der Reservepuffer schließlich um 75 Mrd. Euro erhöht. Das ist in einem unveränderten Niedrigzinsumfeld kaum zu schultern. Unternehmen, denen dies nicht gelingt, werden dann zu einem Fall für den Sicherungsfonds. Zum Vergleich: Der Sicherungsfonds Protektor Lebensversicherungs-AG als Auffanggesellschaft hat derzeit 1,04 Mrd. Sicherungsvermögen, welches per Gesetz auf 2,08 Mrd. erhöht werden kann. Inklusive „freiwilliger Selbstverpflichtung“ lässt sich dieses, wenn alle Unternehmen mitmachen, auf ca. 10 Mrd. erhöhen. Alleine aber die zusätzlichen Gelder der ZZR für dieses Jahr übersteigen alles, was im Sicherungsfonds jemals ankommen wird. Schon jetzt ist ein Viertel der Lebensversicherungsunternehmen angezählt, wie die Solvenzstudie von BdV und Zielke Research Consult GmbH zeigt.

„Wir haben uns im letzten Jahr dafür starkgemacht, dass eine Entschärfung bei der ZZR eintritt. Doch die Lebensversicherer haben die dadurch gegebene Chance nicht genutzt, um glaubhafte Lösungen zu entwickeln“, kritisiert Kleinlein. Schlimmer noch: „Die Cheflobbyisten der Lebensversicherer tun weiterhin so, als hätten sie alles im Griff. Tatsächlich haben sie aber keine Ahnung, wie sie die zusätzlichen Reserve-Zuführungen der nächsten Jahre bezahlen sollen.“ Der Verkauf an eine Run-Off-Plattform oder die Abwicklung von Lebensversicherungsbeständen im Protektor sind dann zu erwarten.

Für den Fall, dass Bestände auf den Protektor übertragen oder auf eine Run-Off-Plattform überführt werden, fordert der BdV bessere Wechselrechte für die Versicherten, damit diese eine Chance haben, den nötigen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer aufrecht zu erhalten. Gemeinsam mit den Vermittlervertretern vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat der BdV bereits im letzten Jahr praktikable Lösungen erarbeitet, wie man die Rechte der Versicherten stärken kann.

Die Zinszusatzreserve, zu deren Bildung die Unternehmen angesichts der Niedrigzinsphasen seit 2011 verpflichtet sind, soll Kalkulationsfehler der 80er- und 90er-Jahre ausgleichen. „Alleine die Existenz der Zinszusatzreserve ist eine Bankrotterklärung der Versicherungsbranche“, kritisiert Kleinlein. Finanziert wird sie, indem die Versicherer den Kundinnen und Kunden Überschüsse vorenthalten.

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