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Servicethemen | 11.07.2018

Erhöhtes Einbruchrisiko in der Ferienzeit

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Ferienzeit ist Einbruchszeit. Viele Familien nutzen die schulfreie Zeit im Sommer, um gemeinsam Urlaub zu machen. Kriminelle wiederum nutzen die Ferienzeit, um in die dann leerstehenden Wohnungen und Häuser einzubrechen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherung bei Einbruch hilft und wie sich Betroffene im Schadenfall verhalten sollten. „Eine Hausratversicherung ersetzt das gestohlene Hab und Gut und kommt zudem für die Beseitigung der Einbruchspuren auf“, erläutert Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV. Der Einbruch ist nicht nur umgehend der Polizei zu melden, Betroffene sollten auch ihren Versicherer schnellstmöglich über den Schadenfall informieren.

Ein Horrorszenario: Bei der Rückkehr aus dem Urlaub muss man feststellen, dass es einen Einbruch gab, bei dem Wertgegenstände und Möbelstücke beschädigt und gestohlen wurden. Hierbei hat nicht nur wertvolles Hab und Gut Schaden genommen, sondern auch das Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit in den eigenen vier Wänden. „Eine Hausratversicherung ersetzt zumindest die materiellen Schäden durch einen Einbruchdiebstahl“, sagt Boss. Sie ersetzt gestohlene Gegenstände wie Bargeld und Schmuck bis zu den jeweiligen Entschädigungsgrenzen – elektronische Geräte sogar bis zum Neuwert. Sind beim Einbruchdiebstahl darüber hinaus Gebäude- oder Vandalismusschäden entstanden, übernimmt die Hausratversicherung auch die Kosten für deren Reparatur. Wurde die Wohnung beziehungsweise das Zuhause während des Einbruchs so stark beschädigt, dass es vorübergehend unmöglich ist, darin zu wohnen, zahlt die Versicherung auch die Unterbringung im Hotel.

Im Schadenfall sollte sofort die Polizei informiert werden. Wichtig ist, nichts am Tatort zu verändern, bis die Polizei ihn untersucht hat, damit mögliche Spuren nicht verloren gehen. Am besten lassen sich Betroffene von der zuständigen Polizeidienststelle auch gleich die Tagebuchnummer geben, um sie der Versicherung mitteilen zu können. Diese sollte dann direkt und unverzüglich informiert werden. „Geschädigte sollten eine sogenannte Stehlgutliste anfertigen, auf der sämtliche gestohlenen Hausratgegenstände verzeichnet sind“, rät Verbraucherschützerin Boss. Diese Stehlgutliste sollte sowohl der Versicherung, als auch der Polizei ausgehändigt werden. Falls EC-, Kredit- oder Handykarten gestohlen wurden, müssen diese schnellstmöglich gesperrt werden. Damit der Versicherer zahlt, haben die Bestohlenen nachzuweisen, dass ihnen das Diebesgut tatsächlich gehört hat. Hilfreich können hierbei Kaufbelege sowie Foto- und Videoaufnahmen sein. „Diese Dokumente sollten Versicherte daher an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufbewahren“, empfiehlt Boss.

Auch gegen weitere mögliche Folgekosten eines Einbruchs in der Ferienzeit können sich Verbraucher*innen absichern. Findet die Straftat bereits vor dem Urlaub statt und kann dieser wegen eines erheblichen Schadens nicht angetreten werden, übernimmt eine Reiserücktrittskostenversicherung Stornogebühren, die der Reiseveranstalter fordert. Eine Reiseabbruchversicherung deckt zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn der Urlaub aufgrund eines Einbruchs früher als geplant beendet wird – beispielsweise für die Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen.

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