Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 18.10.2018

Endspurt beim jährlichen Kfz-Versicherungs-Wechsel

Download PDF (346.43 KB)

Den 30. November haben viele Kfz-Halter*innen fest im Blick. Denn sie nutzen den Stichtag, bis zu dem die meisten Kfz-Versicherungen fristgerecht zum ablaufenden Kalenderjahr gekündigt werden können, um nach einem günstigeren Angebot zu suchen. Die Auswahl an Tarifen im Markt ist groß. Verbraucher*innen sollten sich daher Zeit für einen Vergleich nehmen und sich die Leistungen jeweils genau anschauen. „Im Schadenfall nützt einem der günstigste Tarif nichts, wenn das eingetretene Risiko dort nicht abgedeckt ist“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Beim alljährlichen Run auf die günstigste Kfz-Versicherung sollten Versicherte u. a. darauf achten, dass folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen enthalten sind:

  • Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen.
  • Bei der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.
  • Über die Wildschadenklausel sollten Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein.
  • Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung sowie deren Folgeschäden sollten abgesichert sein.
  • Sonderausstattungen wie fest eingebaute Navigationsgeräte sollten beitragsfrei mitversichert sein. Dabei ist zu beachten, dass Versicherer hier individuelle Entschädigungsgrenzen setzen.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Oft bieten Versicherer Rabatte bei Vereinbarung einer Werkstattbindung an. Versicherte verpflichten sich damit, ihr Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt reparieren zu lassen. Ist das Auto jedoch geleast oder kreditfinanziert, ist hier Vorsicht geboten. Denn möglicherweise darf das Auto dann nur in vom Hersteller autorisierten Werkstätten repariert werden.

Insbesondere ältere Autofahrer*innen mit langjähriger, unfallfreier Fahrpraxis wundern sich oft, wenn sich ihre Prämie im neuen Versicherungsjahr trotzdem erhöht. Doch das Risiko in der Altersgruppe 65 plus, einen Unfall zu verursachen, steigt statistisch nun einmal. Und damit steigt auch die Prämie an, die von den Versicherungsunternehmen auf Basis der Statistiken berechnet wird. Die individuell gute Schadenbilanz ist durch die entsprechende Schadenfreiheitsklasse dabei bereits berücksichtigt. „Das ist vielen älteren Versicherten oft nicht klar“, so Boss.

Vorsicht sollten Versicherte bei der Nutzung von Vergleichsportalen walten lassen. Viele listen längst nicht alle Versicherungsangebote und Tarife auf, sondern nur jene, mit denen das Portal als Makler einen Vertrag hat. Ein umfassender und neutraler Vergleich aller Versicherungsangebote und Tarife ist so nicht möglich. Verbraucher*innen laufen daher Gefahr, nicht den für sie passenden und/oder auch günstigsten Versicherungsschutz zu erhalten.

Auf der BdV-Website können Nutzer*innen mit dem Vergleichsrechner von Nafi den für ihr Kfz günstigsten Anbieter ermitteln. Den ausgewählten Tarifen liegen die Kriterien zu Grunde, die der Bund der Versicherten e. V. (BdV) als Verbraucherschutzorganisation für wichtig und sinnvoll hält.

„Trotz des Stichtags 30.11. im Nacken sollten Versicherte ihren bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag erst kündigen, wenn sie woanders auch sicher den benötigten Versicherungsschutz erlangen können“, rät Boss. Zwar muss jeder Versicherer zumindest eine Haftpflichtversicherung anbieten. Diese umfasst aber nur die Mindestversicherungssummen aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Mit 1,12 Mio. Euro für Sachschäden ist diese viel zu niedrig.

Weitere Tipps und Infos zum KfZ-Versicherungsschutz gibt es im BdV-Infoblatt „Kraftfahrzeugversicherung“.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich