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Servicethemen | 09.06.2017

Egal ob heiraten oder zusammenziehen

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Die sonnigen Monate werden erfahrungsgemäß gerne genutzt, um sich das Ja-Wort zu geben – egal ob verheiratet oder als eingetragene Lebensgemeinschaft. Der neue Familienstand kann sich nicht nur auf den Nachnamen, sondern auch auf die Versicherungen auswirken. „Frisch Vermählte sollten die Gelegenheit nutzen, um ihre Versicherungen zu überprüfen und zu aktualisieren“, rät Bianca Boss, Pressereferentin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Bei einer Namensänderung sollten Versicherungsverträge ohnehin angepasst werden. Der BdV empfiehlt, alle privaten Versicherungsverträge zu überprüfen, richtet den Blick allerdings besonders auf die Haftpflicht-, Risikoleben- und Hausratversicherungen. Spezielle Hochzeitsfeierrücktrittsversicherungen gehören jedoch nach Ansicht des BdV nicht zur ersten Wahl.

Diese Verträge kommen für Stornokosten auf, falls die Hochzeit zum Beispiel durch eine unerwartete und schwere Erkrankung, Tod oder Unfall ausfallen muss. So können beispielsweise bei einem Anbieter für eine Prämie ab rund 50 Euro Veranstaltungskosten von 2500 Euro abgesichert werden. Bei einer Feier, die 10.000 Euro kostet, beträgt die Prämie ca. 200 Euro (Selbstbehalt 250 Euro). „Das Risiko, dass der Partner bzw. die Partnerin vor dem Altar „nein“ sagt oder dass sich später herausstellt, dass man nicht den richtigen Partner gewählt hat, trägt man jedoch ganz allein“, darauf weist Boss augenzwinkernd hin.

Wenn beide Partner eine Privathaftpflichtversicherung haben, genügt künftig auch ein Vertrag. Der jüngere Vertrag kann aufgehoben werden. Bestand zuvor ein Single-Tarif, muss der Versicherer des weiter bestehenden Haftpflichtvertrages über die Heirat informiert werden, damit der neue Partner mitversichert und die Prämie dementsprechend angepasst wird.

Eine Risikolebensversicherung sollte abgeschlossen werden, wenn der hinterbliebene Partner über den Tod hinaus wirtschaftlich versorgt sein soll und es eventuell auch gilt, einen Hauskredit abzusichern.

Wenn zwei Hausratversicherungen bestehen und das Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht, sollte ein Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden – möglichst derjenige mit den schlechteren Versicherungsbedingungen. Einige Versicherer sind jedoch auch bereit, den jüngeren Vertrag schon zum Zeitpunkt des Zusammenzugs und nicht erst zum Ende des Versicherungsjahres aufzuheben. Nach dem Zusammenzug muss ggf. die Versicherungssumme dem höheren Wert des nun gemeinsamen Hausrats angepasst werden.

Bianca Boss gibt noch einen Tipp zum Schluss: „Für die Zusammenlegung von Versicherungsverträgen muss man nicht erst bis zur Hochzeit warten. Schon das Zusammenziehen in eine gemeinsame Wohnung auch ohne Trauschein führt dazu, dass die Verträge zusammengeführt werden können und dadurch viel Geld gespart werden kann.“

Weitere Informationen können dem Infoblatt „Änderungen des Familienstandes und Versicherungen“ entnommen werden.

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