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Servicethemen | 13.12.2016

Drohnen unterm Weihnachtsbaum

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Drohnen werden immer leistungsstärker und günstiger und dürften auch zu Weihnachten ein beliebtes Geschenk sein. Doch die Wenigsten wissen, dass viele Drohnen als Luftfahrzeuge gelten und der Versicherungspflicht unterliegen, darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hin.

Daher sollte eine Drohnenversicherung oder Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Nur wenige private Haftpflichtversicherungen schließen den Einsatz von Drohnen in die Versicherung mit ein. In den meisten Fällen besteht jedoch kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung, da versicherungspflichtige Luftfahrzeuge vom Deckungsumfang ausgenommen sind. Doch das wissen viele Verbraucher nicht. „Im Schadenfall führt das oft zu bösen Überraschungen, wenn die Drohne abstürzt und die Hobbypiloten dann feststellen, dass kein Versicherungsschutz über die private Haftpflicht besteht“, erläutert Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV.

Daher sollte der Verbraucher vor dem Start der Drohne für sein konkretes Modell bei seiner Versicherung nachfragen, ob Versicherungsschutz besteht. Damit keine Probleme im Schadenfall auftreten, sollte sich der Verbraucher den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen. Möchte der Versicherer für das gewünschte Objekt keinen Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung gewähren, sollte der Verbraucher eine Extra-Versicherung für Drachen oder Drohnen abschließen. Dies ist zum Beispiel über spezielle Vereine möglich. Der Versicherungsschutz beschränkt sich dann allerdings regelmäßig auf das Vereinsgelände.

Der BdV begrüßt die Forderung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV), Drohnen bis zu einer Abflugmasse von 250 Gramm von der Versicherungspflicht auszunehmen und somit über die Privathaftpflichtversicherung zu versichern. Der Verbraucherschutzverein geht jedoch noch einen Schritt weiter: „Wir möchten die Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung nicht am Gewicht festmachen, sondern fordern, dass die Drohnen, die jeder Verbraucher einfach im normalen Spielzeugladen kaufen kann, aus der Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge herausgenommen werden. Diese Drohnen sollten stattdessen der privaten Haftpflichtversicherung zugeordnet werden, “ regt Verbraucherschützerin Bianca Boss an.

Gut zu wissen: Ab einer gewissen Flughöhe und einem bestimmten Gewicht der Drohne, muss außerdem eine Fluggenehmigung bei der Deutschen Flugüberwachung eingeholt werden.

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