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Servicethemen | 19.06.2018

Diese Versicherungen sind auf Reisen wichtig

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Der Mai hat ganz Deutschland mit teilweise hochsommerlichen Temperaturen verwöhnt. Kein Wunder, dass viele Reiselustige in Gedanken schon in der Sommerfrische sind. Bei aller Träumerei sollte aber auch an die eigene Absicherung im Urlaub gedacht werden. Daher hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) eine Liste besonders (un)wichtiger Versicherungen für Reisende zusammengestellt. „Neben der Auslandsreisekrankenversicherung kann unter anderem auch eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Vom Abschluss einer Reisegepäckversicherung sollte indes abgesehen werden.

Diese Versicherungen gehören ins Reisegepäck:

Die Auslandskrankenversicherung ist die einzig wichtige Versicherung, die ins Urlaubsgepäck gehört. Sie übernimmt Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt werden. Zudem erstattet sie unter anderem auch die Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen. Auch der Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt gehört zum Leistungsumfang. „Kann eine kranke oder verletzte Person am Urlaubsort nicht ausreichend versorgt werden, zahlt sie auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport“, erklärt Boss. Hochwertige Tarife übernehmen einen Rücktransport bereits dann, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn aus wichtigem (unvorhersehbaren) Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise, wenn der Versicherte, ein Angehöriger oder ein Mitreisender einen schweren Unfall hat oder unerwartet schwer erkrankt. Auch wenn eine Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit die Reise unmöglich macht, oder wenn ein Angehöriger oder Mitreisender stirbt, greift die Versicherung. „Reiserücktrittsversicherungen werden überwiegend von Reisebüros mit der Buchung angeboten. Allerdings ist ein Abschluss unabhängig von der Reisebuchung direkt bei einem Versicherer häufig sinnvoller“, empfiehlt Verbraucherschützerin Boss. Die Versicherung sollte zumindest bei längeren oder sehr teuren Reisen in Betracht gezogen werden.

Die sogenannte Mallorca-Police bietet Versicherungsschutz für Schäden mit dem Mietwagen während eines Urlaubs im Ausland. Sie kann sinnvoll sein, da Kfz-Haftpflichtversicherungen in den Urlaubsländern häufig nur sehr geringe Mindestversicherungssummen besitzen. Liegt die Schadenhöhe darüber, haften die Reisenden mit dem eigenen Vermögen. Eine Mallorca-Police gilt meistens für das geografische Europa, also auch für den europäischen Teil der Türkei (sowie einige außereuropäische Staaten) oder manchmal nur die Europäische Union. Das Pendant für Länder außerhalb Europas ist die Traveller-Police. „Zunächst sollten Reisewillige allerdings in die Versicherungskonditionen ihrer eigenen Kfz-Versicherung schauen, denn in manchen ist die Mallorca-Police bereits enthalten“, erläutert die Versicherungsexpertin. Ist sie nicht inbegriffen, kann man sie oft für etwa zehn bis 20 Euro im Jahr zusätzlich einschließen.

Diese Versicherung brauchen Reisende nicht in ihrem Koffer:

Eine Reisegepäckversicherung soll den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks finanziell ausgleichen. Der BdV hält die Versicherung jedoch für unsinnig, da in vielen Fällen nur ein gewisser Anteil des entstandenen Schadens oder gar nichts gezahlt wird. „Versicherer werfen den Geschädigten häufig vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben – vor allem bei Diebstahlsdelikten. Dann nehmen sie eine Kürzung der Leistung mit der Begründung vor, dass auf das Gepäckstück nicht gut genug aufgepasst wurde“, erläutert Boss. Außerdem sind Wertsachen wie Schmuck, Film- oder Fotokameras häufig nur unzureichend mitversichert.

Weitere Informationen finden Interessierte im „Infoblatt – Reisen“.

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