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Sachversicherung | 02.08.2018

Diebstahl im Schwimmbad

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Die Hundstage sind da. An den heißesten Sommertagen zwischen dem 23. Juli und dem 23. August suchen viele Menschen Abkühlung in Freibädern. Das wissen auch die Langfinger und erbeuten immer wieder Handys, Geld, Schmuck und andere Wertsachen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherung hier Schutz bietet und was es zu beachten gilt. „Häufig besteht kein Versicherungsschutz und die Geschädigten müssen die Verluste aus der eigenen Tasche begleichen“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim BdV. Unter bestimmten Umständen kann ein Schaden von der Hausratversicherung ersetzt werden.

Immer noch werden Portemonnaies, Uhren und Handys vielfach in den eigenen Schuhen oder unter dem Badetuch versteckt, bevor es zur Erfrischung ins kühle Nass geht. Werden die Wertgegenstände dann entwendet, können selbst versicherte Eigentümer*innen nicht mit einer Entschädigung rechnen. „Die in der Hausratversicherung enthaltene sogenannte „Außenversicherung“ schützt das Hab und Gut, wenn es sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Sie zahlt jedoch bei einem solchen einfachen Diebstahl nicht“, so Boss. Anders ist die Lage, wenn die Wertsachen im Schwimmbad in einem Spind eingeschlossen waren, welcher sich in einem Gebäude befindet: Bricht nun eine Person den Spind auf und entwendet Handy, Geld und Co., handelt es sich dabei um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt.

Häufig werden die Wertsachen von den Badegästen aber auch im parkenden Auto gelassen. „Wenn das Auto aufgebrochen und die Wertsachen gestohlen werden, besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung“, warnt Versicherungsexpertin Boss. Denn nur wenn sich das Auto zum Zeitpunkt des Aufbruchs in einem Gebäude, etwa in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus mit verschlossenem Tor befand, ist der Einbruchdiebstahl über die Hausratversicherung versichert. Parkte das Fahrzeug hingegen an der Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz zahlt die Hausratversicherung – soweit vereinbart – höchstens anteilig.

Um wirklich entspannt ins kühle Nass springen zu können, sollte man Wertgegenstände und das Portemonnaie am besten Zuhause lassen.

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