Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Sachversicherung | 28.01.2020

Die Sturmsaison ist eröffnet

Download PDF (341.72 KB)

Das Islandtief Kim zieht über Deutschland und sorgt für eine stürmische Woche. Laut Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes muss insbesondere in den Höhenlagen und an den Küsten von Nord- und Ostsee mit teils schweren Sturmböen gerechnet werden. "Viele Sturmschäden lassen sich vermeiden, wenn man sein Hab und Gut rechtzeitig in Sicherheit bringt. Kommt es dennoch zu Sachschäden, hilft der richtige Versicherungsschutz", sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Sturmschäden an Hab und Gut zahlen vor allem die Hausrat- beziehungsweise die Wohngebäudeversicherung. „Damit die Versicherungen leisten, muss mindestens Windstärke 8 (rund 63 km/h) geherrscht haben, denn erst dann spricht man von Sturm“, erläutert Boss. Die Hausratversicherung ersetzt dann beschädigten Hausrat wie Möbel und andere bewegliche Gegenstände. Sturmschäden am Haus, etwa ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein sind indes ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Auch etwaige Folgeschäden am Gebäude sind durch sie abgesichert. "Dringt durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen ein und beschädigt Fußböden, kommt dafür die Gebäudeversicherung auf", so Boss.

Wer sich darüber hinaus vor den finanziellen Folgen von Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutschen, Rückstau oder Erdbeben schützen möchte, kann dies durch eine erweiterte Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung tun.

"Das Auto ist übrigens gegen Sturmschäden durch herabfallende Äste oder Dachziegel nur dann versichert, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht", erklärt die Versicherungsexpertin.

Wichtige Hinweise zum Verhalten im Schadenfall und weitere Informationen gibt es im BdV-Infoblatt „Unwetter“, das hier kostenlos heruntergeladen werden kann.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich