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Sachversicherung | 07.11.2019

Der Sommer-Winterreifen-Tausch beginnt

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Noch lässt der Winter in Deutschland auf sich warten, aber spätestens, wenn Frost und Schnee Einzug halten, sollten Autofahrer*innen an die Winterbereifung denken. Einen Stichtag, bis zu dem die Winterreifen aufgezogen sein müssen, gibt es nicht, aber Autofahrer*innen müssen ihr Fahrverhalten den Witterungseinflüssen anpassen – und dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Bereifung. „Wer bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert im Schadenfall deutliche Leistungskürzungen in der Kaskoversicherung“, warnt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Verursacht man bei widrigen Witterungsverhältnissen einen Unfall, prüft der Versicherer, ob die/der Fahrer*in grob fahrlässig gehandelt hat – also zum Beispiel mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist oder eben keine passende Bereifung benutzt hat. Dann kann es bei einem Kaskoschaden am eigenen Auto zu einer Leistungskürzung kommen. „Unser Tipp: Versicherte sollten beim Abschluss einer Kaskoversicherung immer darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann nimmt der Versicherer im Schadenfall keinen Abzug der Leistung vor, sondern zahlt generell 100 Prozent“, erläutert Boss.

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