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Servicethemen | 04.10.2017
Der nächste Herbststurm ist im Anmarsch
Download PDF (342.12 KB)Im Laufe der kommenden Nacht wird es stürmisch - Sturmtief „Xavier“ zieht über den Nordwesten, Westen und die Mitte Deutschlands hinweg. Zusammen mit heftigem Regen und Orkanböen von bis zu 130 km/h drohen damit große Schäden an Gebäuden, Autos und anderen Gegenständen. „Weniger Sorgen muss sich derjenige machen, der sein Hab und Gut über eine Hausrat– und Wohngebäudeversicherung versichert hat. Denn die zahlt in der Regel bei Sturmschäden“, darauf weist die Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV), Bianca Boss, hin. Nicht automatisch mitversichert sind jedoch Schäden durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen. Hierzu muss eine separate Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.
Hat ein Sturm mit einer Windstärke von mindestens 8 zu einem Schaden am Haus oder Hausrat geführt, ist dieser über die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgesichert. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer. Sie zahlt auch Folgeschäden, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Die Hausratversicherung übernimmt dagegen Schäden an allen beweglichen Sachen wie Möbel, Kleidungsstücke oder auch Vorräte.
Für Schäden durch Hochwasser oder Witterungsniederschläge kommt jedoch weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung auf. Insofern sind „vollgelaufene Keller“ mit teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat nicht versichert. Hiervor schützt nur eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden. Daher sollte sich zumindest jeder Gebäudebesitzer frühzeitig um eine Elementarschadenversicherung bemühen und sich dazu unabhängig beraten lassen – und nicht erst warten, bis etwas passiert ist. Dann bekommt man nämlich meist keinen Versicherungsschutz mehr.
Im Bereich der Autoversicherung sind Sturm- und Hagelschäden nur dann versichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Dadurch ist auch das Risiko Überschwemmung mitversichert.
Im Schadenfall gibt es einiges zu beachten: So muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Außerdem hat der Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass beispielsweise zerbrochene Fenster abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden müssen, damit der Schaden nicht größer wird. Außerdem sollten zur Dokumentierung Fotos gemacht und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden.
Weitere Tipps und Hinweise können dem Infoblatt „Unwetter“ entnommen werden. Das Infoblatt kann hier heruntergeladen werden.