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Lebens- und Rentenversicherung | 09.03.2015

Bundesregierung versagt beim Erklären der Zinszusatzreserve

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Mit einer kleinen Anfrage versuchte die Opposition grundsätzliche Fragen zu derzeitigen Problemen in der Lebensversicherung zu klären. Die Fragen der Linken bezogen sich auf die Zinszusatzreserve, einen neuen Reservetopf. Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisierte in der Vergangenheit, dass durch die Zinszusatzreserve die Versicherten von den Unternehmen nicht angemessen behandelt werden. „Durch intransparente Regeln und konsequentes Verheimlichen werden den Versicherten Milliarden an Überschüssen entzogen“, kritisiert Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Die Antwort der Bunderegierung offenbart nun zweierlei Dinge: „Zum einen tappt die Bundesregierung im Dunkeln, wenn es darum geht, die technische Umsetzung dieser Reserve zu verstehen. Zum anderen wird der große Einfluss der Versicherungsmathematiker deutlich, die im Verborgenen die eigentliche Umsetzung dieser Regelungen steuern.“

Die Zinszusatzreserve, zu deren Bildung die Unternehmen seit 2011 verpflichtet sind, soll Niedrigzinsphasen ausgleichen und so die garantierten Zinserträge der Kunden über viele Jahre hinweg langfristig sichern. Für Verträge mit einem hohen Garantiezins werden dazu Reserven beiseitegelegt, um später die regelmäßige Zinserfordernis der Versicherungsunternehmen zu mindern. Hat ein Kunde zum Beispiel einen Vertrag mit einem Garantiezins von 4 Prozent abgeschlossen, so mussten letztes Jahr so viele Gelder in der Zinszusatzreserve schlummern, damit in jedem Folgejahr so viele Mittel aus der Zinszusatzreserve nachgeschossen werden können, damit das Unternehmen nur noch knapp 3,5 Prozent für diesen Vertrag erwirtschaften muss. Dieses Jahr müssen dem Vertrag also erst einmal nur 3,5 Prozent aus dem normalen Zinsergebnis zugewiesen werden. Die weiteren 0,5 Prozent entnimmt das Versicherungsunternehmen der Zinszusatzreserve. Es erfolgt also dann bereits heute eine Entnahme aus der Zinszusatzreserve.

Unverständlich ist es daher, wenn die Bundesregierung behauptet: „Bei keinem Unternehmen hat es bislang Auskehrungen aus der Zinszusatzreserve gegeben.“ Aus Sicht des Versicherungsmathematikers Kleinlein ist dies Unfug: „Hier offenbart sich, dass die Regierung entweder die Fragen der Parlamentarier nur halbherzig beantworten wollte oder aber es fehlt grundlegender Sachverstand im Finanzministerium“. Auch wenn möglicherweise neue Zuführungen in die Zinszusatzreserve dazu führen, dass unterm Strich eine Stärkung dieses Reservetopfs erfolgt, so müssen zwingend auch Gelder abfließen.

Bereits dieser Sachverhalt zeigt deutlich, dass die technische Umsetzung der Zinszusatzreserve nicht simpel aus dem Gesetz abgeleitet werden kann. „Üblicherweise gibt die Aufsichtsbehörde oder der Berufsstand der Versicherungsmathematiker bei solchen Fragen Hinweise zur konkreten Umsetzung“, erklärt Kleinlein. Es ist bekannt, dass derartige Papiere auch zur Zinszusatzreserve von der Vereinigung der Versicherungsmathematiker, der Aktuarvereinigung, erstellt wurden. Diese Papiere sind aber geheim. Selbst der Bundesregierung und auch dem Parlament liegen sie nicht vor. „Es ist beschämend, dass eine kleine Lobbygruppe mit Geheimpapieren die Altersvorsorge von Millionen Bürgern beeinflusst und sogar Regierung und Parlament im Dunkeln bleiben“, resümiert Kleinlein.

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