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Europa | 02.07.2015

Bund der Versicherten begrüßt neues europäisches Vertriebsrecht

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Die lang währende Überarbeitung der bisherigen Vermittlerrichtlinie wurde in zähen Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament am 30. Juni abgeschlossen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt, dass in einigen Punkten der Verbraucherschutz deutlicher akzentuiert wird. „Weitergehende Informationspflichten und bessere Qualifizierung der Vermittler sind ein richtiger Schritt“, stellt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV fest. Eine Offenlegung der Provisionen ist jedoch nicht vorgesehen. Provisionen geben oft den Anreiz, dass der Vermittler die Kundenberatung gezielt zum Verkauf steuert, egal ob ein Bedarf besteht oder nicht. Um diesen Interessenskonflikt zu lösen sieht die neue Richtlinie zumindest vor, dass zukünftig eine Provisionszahlung keinen negativen Einfluss auf die Beratung haben dürfe. Diese Forderung konkret umzusetzen, wird jedoch vermutlich nicht einfach. „Wir stehen bereit, um konstruktiv daran mitzuarbeiten, diese Anforderung der Richtlinie mit Leben zu erfüllen“, erklärt Kleinlein.

Die Überarbeitung der Versicherungs-Vermittlerrichtlinie war in vielen Punkten notwendig geworden, um den Entwicklungen der Finanzdienstleistungsbranche Rechnung zu tragen und Fehlsteuerungen der alten Richtlinie zu beheben. Konsequent wurde sie nun in „Versicherungs-Vertriebs-Richtlinie“ umbenannt, um zu verdeutlichen, dass auch das Direktgeschäft erfasst wird. Auch findet eine engere Annäherung an die Regelungen beim Vertrieb anderer Finanzprodukte statt. Leider haben es die EU-Politiker versäumt, einheitliche Regeln für alle Finanzprodukte zu schaffen. So bleiben besonders im Bereich der Altersvorsorgeangebote große Unterschiede bestehen, zum Beispiel je nachdem, ob es sich um ein staatlich gefördertes Versicherungsprodukt handelt oder aber um ein Sparprodukt in Form eines Fonds. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade bei staatlich geförderten Produkten Verhaltensweisen weiterhin toleriert werden sollen, die im Vergleich die Kunden schlechterstellen.

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