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Lebens- und Rentenversicherung | 25.06.2018

BGH-Urteil zu Bewertungsreserven erwartet

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Am Mittwoch, den 27. Juni, um 12 Uhr verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe endlich sein Urteil zur Ermittlung der Bewertungsreserven in der Lebensversicherung (IV ZR 201/17). Der BGH hatte am 13. Juni die Verkündung des Urteils auf den 27. Juni vertagt. „Wir können uns ein Unentschieden mit Verlängerung vorstellen“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Interessierte Journalist*Innen können sich heute noch bis 12 Uhr akkreditieren lassen und der Verkündung live zuhören. Axel Kleinlein steht in Karlsruhe für Fragen zur Verfügung.

Der Bund der Versicherten e. V. hält das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) für verfassungswidrig und streitet in dem Verfahren gegen die Victoria Lebensversicherung zudem um die Kürzungen der Bewertungsreserven. Diese wurden der Victoria aufgrund des LVRG im Jahr 2014 rückwirkend ermöglicht - sofern ein Sicherungsbedarf besteht. „Wir vermuten, dass der BGH das LVRG für verfassungskonform erklären wird, im selben Atemzug jedoch den Versicherer auffordert nachzuweisen, warum eine Kürzung der Bewertungsreserven vorgenommen werden musste“, erläutert Kleinlein und ergänzt: „Das heißt, in einem Punkt verlieren wir, in einem anderen gewinnen wir."

Dann geht es in die Verlängerung beim LG Düsseldorf, das womöglich aus Sicht des BGH nicht alle Aspekte des Falles im Detail geklärt hat. Kleinlein ist kämpferisch: „Wir haben einen langen Atem und werden alle erforderlichen Instanzen durchgehen, um den Versicherten zu ihrem Recht zu verhelfen.“

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