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Lebens- und Rentenversicherung | 07.06.2018

BGH entscheidet zu Überschusskürzung in der Lebensversicherung

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Nächste Woche, am 13. Juni, verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil in der Klage des Bund der Versicherten e. V. (BdV) gegen die zum ERGO-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung. Es geht um ein für die Lebensversicherungskundschaft wichtiges Thema: Kürzungen der Überschussbeteiligung. „Knackpunkt des Verfahrens ist das Lebensversicherungsreformgesetz – ein Gesetz, das aus unserer Sicht klar gegen die Verfassung verstößt und die Verbraucher massiv benachteiligt“, so Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstands. Der BdV schlug im August 2017 den Weg zum Bundesgerichtshof ein und erwartet nun in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH das Gerichtsurteil.

Bei dem Verfahren geht es um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden (Az. IV ZR 201/17 (Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung). Alle Lebensversicherer berufen sich für die Kürzung dieser Auszahlungen auf das sogenannte Lebensversicherungsreformgesetz – unrechtmäßig, so der BdV. „Auch der Gesetzgeber wird sich demnächst erneut mit diesem Pfusch des ursprünglichen Gesetzes beschäftigen müssen. Das Gericht hat jetzt die Möglichkeit der Politik Hinweise zu geben“, erläutert Kleinlein.

Bei Bewertungsreserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2005 in einem Verfahren, welches der BdV ebenfalls geführt hat, fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden. Das geht also um Geld, das den Versicherten gehört. „Wir haben als Verbraucherschutzorganisation einen langen Atem und gehen auch noch weiter zum Verfassungsgericht, wenn es nötig wird“, gibt sich Kleinlein kämpferisch.

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