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BdV | 12.10.2022

Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung lohnt sich nicht

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BdV-Studie belegt wirtschaftliche Nachteile von Koppelprodukten

Die Versicherungswirtschaft wirbt für die Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung und argumentiert dabei mit steuerlichen Vorteilen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat nun im Rahmen einer Studie am Beispiel zweier exemplarischer Musterkundinnen nachgerechnet, was wirklich vorteilhafter für Verbraucherinnen und Verbraucher ist:  Basis- und Privatrenten als Fondspolicen mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) mit Fondssparplan. „Die vermeintlichen Steuervorteile der Rentenversicherungsverträge können die erheblichen Kosten des Lebensversicherungsvertrags nicht ausgleichen“, sagt BdV-Chefökonom und Autor der Studie Constantin Papaspyratos. „Von den Koppelprodukten profitieren letztlich nur Anbieter und Großvertriebe.“

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