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BdV | 04.02.2021

BdV legt Fitness-Tarif der Generali lahm

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LG München verbietet Vitality-Klauseln

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat sich vorm Landgericht (LG) München I mit seiner Klage gegen die undurchsichtigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung durchgesetzt. Der Verbraucherschutzverein hatte gegen die Verwendung mehrerer Klauseln geklagt. Das LG München I hat sich in seinem Urteil vom 28. Januar 2021 vollständig der Ansicht des BdV angeschlossen und dem Versicherer verboten, diese Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. „Wir freuen uns über diesen Erfolg für den Verbraucherschutz. Das Urteil zeigt, dass Versicherer ihre Bedingungen verständlich formulieren müssen, statt mit intransparenten Marketingversprechen Nebelkerzen zu werfen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

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