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BdV | 12.06.2019

Trotz Neuauflage: Schülerzusatzversicherung bleibt Versicherungskäse

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BdV rät stattdessen zur privaten Absicherung

Im April 2018 zeichnete der Bund der Versicherten e. V. die Schülerversicherung der Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. und der BGV Badische Versicherung AG mit dem Versicherungskäse des Jahres aus. Das Land Baden-Württemberg reagierte und hat den Gruppenversicherungsvertrag gekündigt. Die Anbieter wollten das Produkt überarbeiten und haben dies nun getan. Doch auch bei der Neuauflage kommt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) zu einem klaren Urteil: Auch die neue Schülerversicherung ist Versicherungskäse und gehört auch weiterhin nicht in die Schultüte und auf die Schulhöfe. „Dass die Versicherer Einsicht zeigten und das Produkt vom Markt nahmen, ist lobenswert“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Dass sie es nur marginal verändert wieder auf den Markt bringen, ist eine Frechheit. Noch erschreckender ist jedoch, das sich das Land Baden-Württemberg aus der Verantwortung zieht, und weiterhin zulässt, dass dieses schlechte Produkt direkt zum Beispiel über die Schulen oder Gemeinden an die Schülerinnen und Schüler gebracht werden kann.“ Denn der Vertrieb über solche öffentlichen Institutionen suggeriert eine ausreichende Absicherung, die das Produkt jedoch nicht bietet. Eltern sollten ihre Kinder besser privat absichern.

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