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BdV | 16.10.2019

BdV fordert verbraucherorientierte Ausrichtung des Zivilprozesses

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Verbandsklagen müssen von den Beschränkungen der Nichtzulassungsbeschwerde ausgenommen werden

Nach einem aktuellen Gesetzentwurf will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die bisher übergangsweise geltende Wertgrenze von 20.000 Euro für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dauerhaft festschreiben. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hält eine solche Beschränkung für falsch und fordert wenigstens eine Ausnahme für Verbandsklagen, wie er in einer Stellungnahme an das Ministerium formuliert.

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