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BdV | 22.09.2016

BdV verklagt Volkswohl Bund

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat gegen die Volkswohl Bund Klage eingereicht. Grund ist die verwendete Klausel zur erhöhten Kraftanstrengung in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Versicherers. Die Klausel verstößt nach Meinung des BdV gegen das Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), da der Versicherungsnehmer nicht erkennen kann, wann eine Kraftanstrengung ein versicherter Unfall ist. „Der Versicherungsnehmer kann in den Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung des Volkswohl Bund nicht erkennen, wann eine Kraftanstrengung versichert ist und wann nicht“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Das kann man besser machen, wie es andere Versicherer vormachen. Man muss es nur tun.“

Der BdV hatte die Volkswohl Bund Sachversicherung AG bereits zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert, die der Versicherer jedoch nicht abgegeben hatte. „Nun klagen wir“, erklärt Kleinlein. Der BdV hat als Verbraucherschutzorganisation das Recht, einzelne Klauseln in Versicherungsbedingungen gerichtlich auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Der BdV ist sehr zuversichtlich, dass das Landgericht Dortmund der Klage stattgeben wird. In einem ähnlichen Fall hatte bereits der BGH in einem Urteil vom 10.12.2014 die in der Ratenschutzversicherung gebrauchte Klausel „ernstliche Erkrankung“ als intransparent und damit unwirksam bewertet. Der BdV hält die dort angesetzten Bewertungsmaßstäbe auf die nun angegriffene Klausel für übertragbar.

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