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BdV | 28.02.2017

BdV verklagt MLP wegen PKV-Tarifwechselberatung

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation im Bereich der privaten Versicherungen, hat Klage gegen den Makler MLP Finanzdienstleistungen AG (MLP) eingereicht. Grund ist die Tarifwechselberatung, die MLP als ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung anbietet.

Nach Ansicht des BdV dürfen Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung der Versicherungsvermittlung tätigen. Darüber hinaus dürfen sie mit einem Verbraucher kein gesondertes Honorar vereinbaren. Nachdem MLP die vom BdV geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht abgegeben hat, hat die Verbraucherschutzorganisation nunmehr Klage beim zuständigen Landgericht Heidelberg eingereicht.

Die vorgerichtlich geäußerte Rechtsmeinung von MLP hält der BdV für nicht tragfähig. Als Versicherungsmakler darf MLP die Tarifwechselberatung von Verbrauchern gar nicht durchführen – erst recht nicht gegen gesondertes Honorar. Das dürfen nach BdV–Verständnis nur die behördlich zugelassenen Versicherungsberater.

 

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