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Krankenversicherung | 08.12.2017

BdV mahnt Private Krankenversicherer ab

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat verschiedene Krankentagegeldversicherer abgemahnt, da sie in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen beim Neugeschäft rechtswidrig weiterhin eine Klausel verwenden, die vom Bundesgerichtshof (BGH) für unwirksam erklärt wurde.

Bereits im Juli 2016 urteilte der BGH, dass eine zentrale Klausel der Musterbedingungen wegen Intransparenz unwirksam ist. Die Klausel berechtigte Versicherer, die Höhe des vereinbarten Krankentagegelds zu senken, obwohl das PKV-Unternehmen zuvor für ein deutlich höheres Krankentagegeld die Prämien kassiert hat. Nachdem mittlerweile fast eineinhalb Jahre vergangen sind, verwenden zahlreiche Versicherer die Klausel jedoch weiterhin bei neu abgeschlossenen Verträgen, obwohl sie mehr als genug Zeit hatten, die Versicherungsbedingungen anzupassen. „Wir haben daher diese Versicherer wegen dieses gravierenden Rechtsverstoßes abgemahnt. Die Reaktion ist jedoch nicht akzeptabel. Einige Versicherer haben zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben – haben diese aber teilweise in wesentlichen Punkten modifiziert. Andere wiederum haben keine abgegeben oder gar nicht reagiert“, fasst Constantin Papaspyratos, Sprecher der Stabsstelle beim BdV, zusammen. „Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil die Rechte von PKV-Kunden massiv gestärkt. Dass PKV-Unternehmen die Umsetzung dieses höchstrichterlichen Urteils verschleppen, wirft auf die gesamte Branche ein schlechtes Licht. Der BdV bereitet nun die weiteren rechtlichen Schritte vor.“

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