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Krankenversicherung | 05.04.2016

BdV mahnt Central Krankenversicherung ab

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Der Bund der Versicherten e .V. (BdV) hat die Central Krankenversicherung abgemahnt, da der Versicherer Tarifwechsel erschwert, auf den Kunden aber einen gesetzlichen Anspruch haben. Konkret erweckt der Versicherer in seinen Unterlagen den Eindruck, bei Erkrankungen des Versicherungsnehmers könne die Central einen Tarifwechsel ablehnen. „Das Tarifwechselrecht in der Privaten Krankenversicherung kann aufgrund einer Erkrankung nicht einfach eingeschränkt werden“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Wir hoffen, dass die außergerichtliche Aufforderung ausreicht, damit die Central dieses Fehlverhalten beendet“.

Die Central Krankenversicherung behält sich bei Tarifwechsel-Anfragen wechselwilliger Versicherungsnehmer im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes eine Ablehnung vor. Das dem BdV vorliegende Musterschreiben der Central ist geeignet, Versicherungsnehmer in unzulässiger Weise von einem Tarifwechsel abzuhalten. „Für den Versicherungsnehmer entsteht der falsche Eindruck, dass die Central das Recht habe, bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands den Tarifwechsel insgesamt abzulehnen“, erläutert Kleinlein. Der Versicherer ist jedoch gesetzlich verpflichtet, einen Tarifwechsel durchzuführen. Bei Mehrleistungen im Zieltarif kann er nur Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge verlangen, ablehnen kann er jedoch nicht.

Das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt (in § 204 Versicherungsvertragsgesetz) und für die Verbraucherschützer wesentlich. „Ein funktionierendes Tarifwechselrecht ist notwendige Grundlage für einen echten Wettbewerb“, so Kleinlein. Durch derartiges Verhalten, wie das der Central, wird gerade dieser Wettbewerb aber in Frage gestellt. „Derartige Fehlentwicklungen stellen das Geschäftsmodell der PKV in Frage“, so Kleinlein.

Das Geschäftsmodell der PKV ist auch Thema auf der Wissenschaftstagung des BdV am 20. und 21. April in Berlin. Thema: „Finanzierung und Dualität in der Krankenversicherung: Für die Zukunft gerüstet?“ Informationen und Anmeldung

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