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Lebens- und Rentenversicherung | 14.02.2019

BdV kritisiert Zwangsübertragung von Lebensversicherungen auf Run-Off-Gesellschaft

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Wie das Versicherungsjournal heute berichtet, hat die liechtensteinische Aufsichtsbehörde veranlasst, dass die Bestände der Wealth-Assurance AG und ihrer Tochtergesellschaft Valorlife Lebensversicherungs-AG mit sofortiger Wirkung auf die Skandia Leben (FL) AG übertragen werden. Dieser Run-Off-Versicherer ist wiederum bekannt als Unternehmen mit besonders hoher Beschwerdequote. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisiert dieses Vorgehen. „Ein weiterer Schritt in die Verwahrlosung der Lebensversicherungsbranche“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Dies ist ein erneutes Beispiel dafür, dass die Versicherten nicht mehr als Vertragspartner angesehen, sondern zur Ware degradiert werden“, so Kleinlein. Die betroffenen Kund*innen haben keine Möglichkeit, Einspruch gegen diese Übertragung einzulegen.

Es ist im Bereich der Lebensversicherung zunehmend zu beobachten, dass einzelne Versicherungsbestände bis hin zu großen Unternehmen vom ursprünglichen Vertragspartner an sogenannte Run-Off-Gesellschaften verkauft werden. Diese Unternehmen haben das Ziel, die Verträge nur noch abzuwickeln. „Das Geschäftsmodell der Run-Off-Unternehmen basiert darauf, aus den Verträgen möglichst viel Rendite herauszupressen, was unweigerlich zu Lasten der Versicherten geht“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Im Fokus der Diskussion rund um Run-Off-Unternehmen steht schon seit einigen Monaten der geplante Verkauf der Generali Lebensversicherung mit über 4 Millionen Verträgen an die Abwicklungsplattform Viridium. Eine Zustimmung der Aufsichtsbehörde BaFin steht jedoch noch aus. Der BdV kritisiert bei diesem Deal schon lange die intransparente und irreführende Informationspolitik des Versicherers. „Unsere Klage gegen den Vorstandsvorsitzenden der Viridium Holding AG, Dr. Heinz-Peter Roß, und gegen die Viridium Holding AG selbst läuft, da Herr Roß den Deal mit der Generali zu sehr beschönigt und damit die Versicherten in die Irre führt“, erklärt Kleinlein.

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