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Europa | 07.07.2017

BdV beklagt klaren Etikettenschwindel im neuen Vermittlergesetz

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Der Bundesrat befasst sich heute mit dem längst im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). In letzter Sekunde beschied der Gesetzgeber, dass zukünftig Versicherungsmakler gleichzeitig auch als Honorarberater tätig sein dürfen. „Im letzten Moment hat der Gesetzgeber wieder mal vor der Versicherungslobby gekuscht“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Aus Sicht des BdV ist diese Entscheidung falsch. Provisionsberatung und Honorarberatung sind nach Ansicht der Verbraucherschützer strikt zu trennen.

Die Große Koalition hat 2013 in ihrem Koalitionsvertrag mehrfach angekündigt, die „Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte voranzutreiben“.

Nun tut der Gesetzgeber nach Ansicht des BdV so, als würde die Honorarberatung dadurch gestärkt, indem Makler gegen Honorar beraten dürfen. Das dürfen sie allerdings jetzt schon – ohne dass diese Möglichkeit sich in der Vergangenheit zum Nutzen der Verbraucher ausgewirkt hätte. Kleinlein: "Was als Stärkung der Honorarberatung verkauft wird, ist ein klarer Etikettenschwindel. Den Maklern wird das Label der Honorarberatung angeheftet, ohne dass dadurch die echte provisionsunabhängige Honorarberatung gestärkt wird.“

Für den Verbraucher ein besonders steiniger Weg, denn für ihn stellt sich zukünftig immer noch – mehr denn je – bei einer Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsmakler die Frage, ob er gegen Honorar oder Provision „beraten“ werden will. Der BdV wird diese Problematik im Auge behalten und kritisch begleiten.

Positiv sieht der BdV, dass zukünftig die Unternehmen die Vermittler darüber informieren müssen, für welche Verbraucher bestimmte Tarife überhaupt geeignet sind und für welche nicht. Kleinlein: „Die Informationspflichten zu neuen Tarifen werden den Vermittlern dabei helfen, die passenden Versicherungslösungen im konkreten Fall zu finden. Die Versicherungsunternehmen müssen dafür geeignete Produktinformationen zur Verfügung stellen.“

Die ursprüngliche Vorlage aus Brüssel sieht der BdV deutlich positiver, als das deutsche Gesetz. „Gute Ansätze der Vermittlerrichtlinie sind im deutschen Gesetz aufgeweicht“, so Kleinlein und kommentiert: „Brüssel hat den Verbraucher im Blick, Berlin die Versicherungswirtschaft“. Die Kritik an der scheidenden Regierung macht sich auch am Gesetzgebungsprozess fest: „Zum wiederholten Mal scheute der Gesetzgeber die Diskussion mit dem Verbraucherschutz, indem er das Gesetz erst im letzten Moment auf Druck der Versicherungslobby verändert.“ Schon beim Lebensversicherungsreformgesetz vor drei Jahren wurden die Verbraucherschützer wenige Tage vor Verabschiedung des Gesetzes von einem neuen Passus überrascht.

„Die Große Koalition ist groß beim Ankündigen und Versprechen. Beim konkreten Umsetzen ist von dieser Größe allerdings nichts mehr zu sehen“, erklärt Kleinlein abschließend.

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