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Europa | 08.02.2016

BdV begrüßt Versicherungsvertriebsrichtlinie

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Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Versicherungsvertrieb wurde letzte Woche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit ist der Weg zur Umsetzung bis zum 22. Februar 2018 frei. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt die neuen Regelungen, fordert die Regierung jedoch auf, in der nationalen Umsetzung den Verbraucherschutz weiter zu stärken. „Wir sehen noch bei einigen Punkten Diskussions- und Handlungsbedarf im Interessenkonflikt, so zum Beispiel rund um das Thema „Provisionen und Honorarberatung“, macht Vorstandssprecher Axel Kleinlein deutlich. „Es gilt den durch hohe Provisionen entstandenen Interessenskonflikt der Vermittler zu lösen“. Kritisch und konstruktiv begleitet der BdV die Brüsseler Vorhaben auch gegenüber den europäischen Institutionen in aktuellen Stellungnahmen.

Erfasst werden mit der neuen Richtlinie nicht nur Vertreter oder Makler, sondern alle Vertriebskanäle wie Direktversicherer und auch Online-Portale, über die Versicherungsverträge verkauft werden. „Zwar konnte sich ein Provisionsverbot nicht durchsetzen, aber bei jedem Verkaufsgespräch oder jeder Beratung ist eine umfangreiche Bedarfsermittlung gefordert“, erläutert Kleinlein. Zudem gilt es zu verhindern, dass hohe Provisionen Fehlanreize in der Vermittlung geben. „Für den Vertrieb werden es ehrlichere Zeiten“, prognostiziert Kleinlein.

Der BdV begrüßt, dass sämtliche Vertragskosten als Gesamtsumme genannt werden müssen. Der Nachteil ist aber weiterhin, dass, bei den hierin eingeschlossenen Vertriebskosten lediglich die Art der Vergütung (Provision, Courtage, Honorar o. a.), nicht aber deren Höhe ausgewiesen werden muss. Nur bei Lebens- und Rentenversicherungen soll der Kunde die Offenlegung auch dieser Kostenarten verlangen können. Daher Kleinleins Resümee: „Für viele Vertragsarten bleibt es für den Verbraucher also intransparent wie eh und je!“

Der BdV wird die praktische Umsetzung der Richtlinie kritisch begleiten. Federführend wird das Wirtschaftsministerium sein. „Noch in dieser Legislatur muss die Regierung Merkel die Versicherungsvermittlung neu regeln“, erklärt Kleinlein. Durch umfangreiche Stellungnahmen zur Richtlinie und mittelbar damit verknüpften, weiteren Konsultationen hat der BdV auch in den letzten Wochen sein starkes Engagement für dieses Thema gezeigt. Die Stellungnahme des BdV zur EU-Vertriebslinie IDD können Sie hier einsehen und auch zu zentralen Aspekten der Produktentwicklung in Hinblick auf den Umgang mit dem Vertrieb äußerte sich der BdV.

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