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Sachversicherung | 13.02.2015

Aus schwarz wird blau

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Über 4 Millionen Motorräder verzeichnet das Statistische Bundesamt für 2014. Mit einem Plus von 8,7 Prozent bei den Neuzulassungen ist die Tendenz steigend. Auch das Fahrvergnügen mit Mofas und Rollern nimmt zu. So hat sich die Zahl ihrer Neuzulassungen bei den Leichtkrafträdern im vergangenen Jahr laut Industrie-Verband Motorrad Deutschland (IVM) um 10,7Prozent  erhöht. Und das ist nicht verwunderlich. In Anbetracht zunehmender Staus und Baustellen in den Städten sind die zweirädrigen Flitzer eine schnelle und wendige Alternative, um im Straßenverkehr voranzukommen. Doch vor dem Start in die neue Mofa-Saison sollten Fahrzeughalter daran denken, ihr Versicherungskennzeichen auszuwechseln. Ab 1. März gilt das blaue Kennzeichen 2015/2016. Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich außerdem strafbar. Auch ein Blick in die Tariftabellen der Versicherungen lohnt sich. Die Unterschiede in den Beiträgen sind mitunter beträchtlich.

Einen günstigen Haftpflicht-Versicherungsschutz (Deckungssumme 100 Mio. Euro pauschal für Personen-. Sach-, und Vermögensschäden) bekommt ein Fahrer, der mindestens 23 Jahre alt ist, schon ab 43,- Euro im Jahr.

Wer seinen Roller auch gegen Diebstahl, Kurzschlüsse in der Verkabelung, Brand, Hagel oder Schäden durch Unfälle mit Tieren versichern möchte, sollte zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Die Versicherung trägt dann die Kosten für anfallende Reparaturen. Ist der Schaden am Moped so groß, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, erstattet die Moped-Versicherung den Zeitwert des Fahrzeugs. Teilkaskoversicherungen können mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Auch hier lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote. So liegen die Beiträge einer Teilkaskoversicherung inklusive Haftpflichtversicherung und einer Selbstbeteiligung von 150,- Euro für Halter und Fahrer zwischen 71,- und 150,- Euro.

Übrigens: Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung neben zwei-, drei- und vierrädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Kleinkrafträdern auch motorisierte Krankenfahrstühle.

Gut zu wissen: Haben Sie im Schadenfall nur das Kennzeichen des Moped- oder Mofafahrers, können Sie über den folgenden Link des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Versicherungsgesellschaft des Schädigers ermitteln: http://www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html


Henstedt-Ulzburg, 13.02.2014


Pressekontakt:
Bianca Boss
Bund der Versicherten e. V.
Telefon: 04193-97100
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
www.bundderversicherten.de


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