Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 28.11.2018

An die Winterreifen denken!

Download PDF (341.86 KB)

In einigen Regionen Deutschlands hat der Winter mit Frost und erstem Schnee Einzug gehalten. Auf den Straßen wird es ungemütlich. Spätestens jetzt denken Autofahrer*innen an die Winterbereifung. Zwar gibt es keinen Stichtag, bis zu dem die Winterreifen aufgezogen sein müssen, doch Autofahrer*innen müssen ihr Fahrverhalten den Witterungseinflüssen anpassen. Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Bereifung. „Wer bei widrigen Witterungsbedingungen mit Eis und Schnee unterwegs ist, riskiert im Schadenfall deutliche Leistungskürzungen in der Vollkaskoversicherung und muss mit einer Regressforderung in der Kfz-Haftpflichtversicherung rechnen“, darauf weist Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV), hin.

Verursacht man unter diesen Gegebenheiten einen Unfall, prüft der Versicherer, ob der Fahrzeughalter grob fahrlässig gehandelt hat – also zum Beispiel mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Bei einem Vollkaskoschaden am eigenen Auto kann es zum Beispiel zu einer Leistungskürzung kommen. Wird auch noch ein anderes Auto beschädigt, kann der Haftpflichtversicherer unter Umständen Zahlungen, die er an den Unfallgegner geleistet hat, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro pro Obliegenheitsverletzung vom Versicherungsnehmer*in zurückverlangen.

„Unser Tipp: Versicherte sollten beim Abschluss der Vollkaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann nimmt der Versicherer im Schadenfall keinen Abzug der Leistung vor, sondern zahlt immer 100 Prozent“, erläutert Boss.

Wichtig zu wissen: Seit 2017 gelten laut Straßenverkehrsordnung als Winterreifen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Reifen, die lediglich eine M + S Kennzeichnung aufweisen, dürfen noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Verhältnissen gefahren werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 produziert worden sind.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich