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Sachversicherung | 14.03.2017

An Bord mit den richtigen Versicherungen

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Wer die ersten Frühlingstage dafür nutzt, sein Boot segeltauglich zu machen, der sollte an den richtigen Versicherungsschutz denken. Denn sonst kann aus Spaß schnell ein teures Vergnügen werden. Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV), rät daher unbedingt zu einer Bootshaftpflichtversicherung, denn die schützt vor existenziellen Schadensersatzansprüchen. „Für Schäden an dem eigenem Boot muss eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden“, so die Verbraucherschützerin.

Die Bootshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, denn Schäden, die durch das Boot bei Dritten verursacht werden, sind meist nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Boote oder Yachten, die mit einem Segel oder einem Motor angetrieben werden, benötigen diesen separaten Versicherungsschutz. „Die Deckungssummen sollten mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen“, rät Versicherungsexpertin Boss. Bei der Bootshaftpflichtversicherung sollten die Versicherten auch auf weitere wichtige Extras achten. Hierzu zählt etwa die Forderungsausfalldeckung, bei der die eigene Bootshaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die einem ein Dritter zugefügt hat, der den Schaden aber nicht oder nur teilweise ersetzen kann. Die zu zahlende Versicherungsprämie hängt von der gewählten Deckungssumme und der Motorstärke/Segelfläche ab.

„Doch nicht für jedes Boot muss eine Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt“, weist Boss hin.

Für selbst verursachte Schäden am eigenen Boot kommt eine Kaskoversicherung auf. Damit es im Schadenfall keine Probleme gibt, ist der Blick ins Kleingedruckte besonders wichtig. „Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte unbedingt vereinbart sein“, erläutert Boss. Denn ansonsten würde der Versicherer Abzüge bei der Versicherungsleistung vornehmen, wenn der Bootseigner den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Demgegenüber verzichten einige Versicherer jedenfalls bis zu bestimmten Summen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Ein umfangreiches Infoblatt zum Thema Bootsversicherung kann hier heruntergeladen werden.

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