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Servicethemen | 24.11.2020

Advent – Zeit der Lichter und Wohnungsbrände

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In der bald beginnenden Vorweihnachtszeit dekorieren viele wieder ihre Wohnungen und Häuser mit Kerzen und auch der Adventskranz wird aufgestellt. Wird hierbei mit echten Kerzen hantiert, kann durch einen Brand erheblicher Schaden entstehen. „Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung kommen klassischerweise für häufig entstehende Schäden auf, die durch einen Brand verursacht werden“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Dennoch sollten brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt gelassen werden, denn nicht immer besteht dann noch Versicherungsschutz.“

Greift ein Feuer vom Adventskranz auf Möbel oder Vorhänge über, ist schnell ein großer Schaden entstanden. Die Hausratversicherung kommt dann für beschädigte oder vernichtete Gegenstände auf. Auch die Geschenke, die eigentlich unter dem Weihnachtsbaum landen sollten, sind mitversichert, sofern sie dem Brand zum Opfer gefallen sind.

Wird durch den Brand nicht nur der Hausrat, sondern auch das Haus beschädigt, tritt die Wohngebäudeversicherung ein.

Wer brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, läuft Gefahr, dass der Versicherer seine Leistung kürzt. In diesem Fall wird der/dem Versicherungsnehmer*in zumeist eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vorgeworfen. „Wir empfehlen daher darauf zu achten, dass in den Versicherungsverträgen der Einschluss solcher Schäden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme besteht“, erklärt Verbraucherschützerin Boss.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung treten allerdings nicht nur bei Schäden ein, die direkt durch den Brand verursacht werden. Auch bei Beschädigungen, die beispielsweise durch zum Einsatz gekommenes Löschwasser verursacht wurden, besteht Versicherungsschutz.

Weitere Informationen und worauf man beim Abschluss noch achten sollte, finden Verbraucher*innen in den BdV-Infoblättern „Hausratversicherung“ und „Wohngebäudeversicherung“.

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