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Servicethemen | 24.11.2016

Advent, Advent, das Haus das brennt

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Was wäre die besinnliche Vorweihnachtszeit ohne gemütliches Kerzenlicht? Aber offene Flammen bergen auch Gefahren, die versichert sein sollten. „Daher ist für Gebäudebesitzer die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Möbel und Co. sind über die Hausratversicherung abgesichert – gut, wer im Schadensfall beides hat“, darauf weist BdV-Pressesprecherin Bianca Boss hin. Brandschäden durch unbeaufsichtigte Kerzen, die auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum brennen, verursachen jedes Jahr erhebliche Schäden an Hab und Gut.

Eine Versicherung ist daher wichtig, entbindet jedoch nicht davon, auf die Kerzen Acht zu geben. Lässt man sie unbeaufsichtigt, kann die Versicherung im Schadensfall Leistungskürzungen vornehmen.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bieten im Fall eines Brandes den passenden Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser an allen beweglichen Sachen wie Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen. Selbst die liebevoll arrangierten Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind mitversichert. Schäden direkt am Haus wie z. B. an Türen, am Mauerwerk oder auch festverklebten Parkettboden, werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Lässt man Kerzen jedoch ohne Aufsicht brennen, darf der Versicherer seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen. Damit die Versicherung den Schaden zu 100 Prozent erstattet und keine Abzüge vornimmt, ist es wichtig, dass der Versicherer ohne Ausnahmen auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Wenn die Gesellschaft generell auf diesen Einwand verzichtet, ist das für den Versicherten ein wesentlicher Vorteil, denn im Schadensfall werden trotzdem 100 Prozent des Schadens erstattet. So kann die Kerzenzeit sorgenfrei genossen werden.

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