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Servicethemen | 14.11.2018

Achtung, Wild kreuzt Fahrbahn!

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Bei Autofahrer*innen ist dieser Tage erhöhte Aufmerksamkeit gefordert: Hirsche, Rehe und Wildschweine kreuzen in der Dämmerung vermehrt die Straßen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es 2017 jeden Tag 750 Wildschäden. „Gut, wenn man als betroffener Kfz-Halter oder betroffene Kfz-Halterin eine Kaskoversicherung hat. Sie kommt für Schäden am Auto auf, die durch Zusammenstöße mit Haarwild verursacht werden. Doch nicht jeder Unfall mit Tieren ist versichert“, darauf weist Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV), hin.

In der Kfz-Vollkasko- und auch Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Zum Haarwild zählen z. B. Schwarz- und Rotwild, Hasen, Füchse, Wildschweine oder Fischotter. Doch es gibt darüber hinaus auch Unfälle mit Federwild, Haus- und Nutztieren wie Katzen, Hunde  und Schafe oder auch Wölfe und exotische Tiere wie Waschbären. „Kfz-Halter und -Halterinnen sollten daher darauf achten, dass ihre Kaskoversicherung einen erweiterten Schutz für Zusammenstöße mit Tieren aller Art beinhaltet“, rät Boss. Wird die Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen, hat das auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt keinen Einfluss.

Was viele Autofahrer*innen nicht wissen: Beim Unfall muss grundsätzlich auch tatsächlich ein Zusammenstoß mit dem Tier stattgefunden haben. Wer einem Wildschwein nur ausweicht und dann mit dem Auto von der Straße abkommt und es beschädigt, bekommt den Schaden an seinem Wagen unter Umständen nur ersetzt, wenn er eine Vollkaskoversicherung hat. Die Teilkaskoversicherung leistet in diesem Fall nicht – es sei denn, dass durch das Ausweichen eines Wildtieres ein größerer Schaden vermieden werden sollte. Die Beweislast dafür liegt bei den Autofahrer*innen. Doch das zu beweisen, führt häufig zu schwierigen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer.

Konnte durch Ausweichen ein Wildunfall verhindert werden, ist aber ein Schaden am Fahrzeug entstanden, sollten Autofahrer*innen versuchen, Beweise zu finden. Auch frische Wildspuren an der Unfallstelle sollten fotografisch festgehalten werden.

Nach einem Wildunfall sollte die Polizei gerufen werden, die den Schaden durch Fotos dokumentiert. Danach sollte unverzüglich eine Schadenmeldung beim Versicherer erfolgen.

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