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Servicethemen | 17.08.2020
Ab ins kühle Nass! Aber Vorsicht vor Langfingern!
Download PDF (341.4 KB)Die Hitze lockt derzeit viele Menschen an die Badestrände und in die Schwimmbäder. Und vermutlich auch den einen oder anderen Taschendieb. „Badegäste sollten daher besonders gut auf ihre Wertsachen achten, denn im Falle eines Diebstahls zahlt meist keine Versicherung“, warnt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Portemonnaie, Handy oder Handtasche gehören zwar zum Hausrat und sind auch unterwegs über die Außenversicherung der Hausratversicherung versichert. Diese ersetzt den Verlust des Hausrates, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Doch sie greift nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub, nicht jedoch bei einfachem Diebstahl.
Wer seine Badetasche also im Spind der Umkleidekabine einschließt und dieser dann aufgebrochen und die verwahrten Sachen gestohlen werden, bekommt den Schaden von der Hausratversicherung ersetzt.
Wer dagegen sein Portemonnaie lediglich unter dem Badetuch versteckt, kann nicht auf eine Regulierung des Schadens durch seine Hausratversicherung hoffen. Denn einfacher Diebstahl, Taschendiebstahl oder Trickdiebstahl sind grundsätzlich von den Leistungen ausgeschlossen.
Wird ein am Schwimmbadzaun angeschlossenes Fahrrad gestohlen, kommt die Hausratversicherung nur dann für den Schaden auf, wenn dieser einfache Diebstahl eines Fahrrades in den Versicherungsbedingungen mit eingeschlossen ist. Meist ist die Entschädigung jedoch auf eine bestimmte Summe begrenzt. Wer ein teures oder hochwertiges Fahrrad absichern möchte, sollte daher darauf achten, dass er eine ausreichend hohe Summe für den einfachen Fahrraddiebstahl innerhalb seiner Hausratversicherung vereinbart.
Auch spezielle Fahrradversicherungen sind am Markt erhältlich. Hier erstreckt sich der Versicherungsschutz je nach Anbieter nicht allein auf Diebstahl, sondern beinhaltet beispielsweise auch oft Versicherungsschutz gegen Vandalismus und vielfach Leistungen bei Unfall- und Sturzschäden.