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Krankenversicherung | 18.10.2016

Manipulation der Krankenkassen gefährdet privaten Versicherungsschutz

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Die kürzlich aufgedeckten Manipulationen bei der Abrechnung von Leistungen zwischen Krankenkassen und Ärzten gefährden den Versicherungsschutz von privat Versicherten, warnt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Wie jüngst enthüllt, stufen Kassen und Ärzte den Gesundheitszustand von Patienten gezielt schlechter ein, als er tatsächlich ist, um höhere Beträge abrechnen zu können. Damit wird indirekt auch der private Versicherungsschutz der Patienten gefährdet. Betroffen sind alle Personenversicherungen mit Gesundheitsfragen. Dazu zählen zum Beispiel  die private Krankenversicherung, darunter auch Zusatzversicherungen, aber auch Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen. „Diese kriminelle Energie der Krankenkassen und Ärzte erschüttert die Grundfesten unseres Gesundheits- und Vorsorgesystems“ erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Kassen als auch Ärzte profitieren von vermeintlich kränkeren Patienten. Sie können dann mehr abrechnen. In den Akten dokumentieren sie daher zuweilen einen überzogen schlechten Gesundheitszustand der Patienten. Diese wissen davon aber nichts. Werden sie dann von privaten Versicherungen befragt, stellen die Versicherten ihren Gesundheitszustand zutreffend dar - während in den Akten die gefälschte Diagnose vermerkt ist. Prüft der private Versicherer schließlich die Akten der Ärzte, sieht es so aus, als hätte der Versicherte schwerwiegende Erkrankungen verschwiegen. „Versicherte tappen so unverschuldet in eine Falle, die ihnen im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz kosten kann“ so Kleinlein. „Der private Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn Kassen und Ärzte die Akten so manipulieren, dass der Patient kränker erscheint als er tatsächlich ist“.

Immer wenn bei einer privaten Versicherung der Gesundheitszustand des Patienten in die Kalkulation eingeht, kann dieser Effekt eintreten. Das betrifft alle Formen der privaten Krankversicherung, darunter auch alle Zusatzversicherungen. Aber auch Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen sind betroffen. „Nur wer dem Arzt auf die Finger schaut, kann sich vor den Folgen einer solchen Abzocke schützen“ erklärt Kleinlein. Patienten sollten die Abrechnungen daher prüfen. Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch darauf, dass ihm von der Kasse die Diagnosen der letzten 18 Monate unentgeltlich ausgehändigt werden. Die Ärzte selbst sind zu noch weitreichenderen Auskünften verpflichtet.

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