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BdV | 13.04.2018

28. Wissenschaftstagung des Bund der Versicherten e. V. (BdV)

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Zum ersten Tag der Wissenschaftstagung des BdV am 12. April kamen über 120 Teilnehmer*innen aus Politik, Wissenschaft, Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz – damit ist das Interesse an der Veranstaltung erneut gestiegen. Den inhaltlichen Schwerpunkt bildeten die personalisierte Tarifierung und deren Auswirkungen auf Prämiengestaltung und das Versichertenkollektiv. 

Durch den Tag führte Kornelia Hagen, Seniorwissenschaftlerin am DIW Berlin, Abteilung „Wettbewerb und Verbraucher“, Politikberatung, Projektleitung und –management, die Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BdV ist. 

Den Auftakt der Veranstaltung bildete der Vortrag von Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch, der sich der Frage „Hat das Solidaritätsprinzip in der Versicherung ausgedient?“ widmete. Es stelle sich die Frage, ob die Tendenz auf dem Versicherungsmarkt hin zu maßgeschneiderten Tarifen so weit gehen werde, dass für die schlechten Risiken nur noch die  höheren Tarife „von der Stange“ bleiben, gab Hirsch zu bedenken. Noch sind Telematik-Tarife in rechtlicher und versicherungsethischer Hinsicht seiner Ansicht nach lediglich eine Fortentwicklung der gängigen Prämienkalkulation. „Allerdings ist bei den Versicherern Problembewusstsein gefragt und Wachsamkeit bei uns allen“, so der Versicherungsombudsmann.

Im Anschluss referierte Constantin Papaspyratos, Leiter der Stabstelle Rechts- und Fachberatung des BdV, zum Thema „Risikoentmischung und Paralleltarife: Praxisrelevante Ausprägungen bei personalisierten Versicherungstarifen“. Er stellte anhand einiger Beispiele die teilweise kaum nachzuvollziehenden Risikoklassifizierungen und Prämienspreizungen innerhalb einzelner Berufsgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung vor.

Der erste Vortrag nach der Mittagspause kam von Prof. Dr. Horst Müller-Peters, Leiter der Forschungsstelle Versicherungsmarkt, Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Institut für Versicherungswesen Köln. Er ging der Fragestellung nach, ob und unter welchen Bedingungen personalisierte Versicherungstarife als gerecht oder ungerecht wahrgenommen und bewertet werden. Dabei stellte er die Ergebnisse einer repräsentativ gewichteten Umfrage zur Akzeptanz telematikbasierter Versicherungen vor. Derzeit sei etwa jeder zweite bis dritte Bürger durch telematische Tarife ansprechbar. Bedingungen der Akzeptanz sind demnach Nachvollziehbarkeit, Beeinflussbarkeit, Preisvorteil und Datenschutz.

Der Vortrag „Aktualisierte Aspekte der Produktentwicklung“ von Prof. Dr. Karl Michael Ortmann, Aktuar DAV, FIA, Beuth Hochschule für Technik Berlin, Fachbereich Mathematik, beschäftigte sich unter anderem mit den Herausforderungen der risikoadäquaten Tarifierung. Laut Ortmann beinhaltet jedes mathematisch-statistische Prognosemodell zahlreiche Ermessensentscheidungen zur Festsetzung von Parameterwerten. Zudem gebe es zahlreiche Fehlerquellen in der Modellierung. „Nicht selten wird so lange herumgebastelt, bis das gewünschte Ergebnis herauskommt“, so Ortmann. Aktuarwissenschaft sei in diesem Sinne mehr Kunst als Wissenschaft.

Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer, Lehrstuhl für bürgerliches Recht und europäisches Wirtschaftsrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), referierte über die rechtlichen Grenzen personalisierter Tarife. Unter anderem beleuchtete er die Spannungsfelder und zahlreiche offene Rechtsfragen, die sich bei der personalisierten Tarifierung aufgrund der Rechtsvorschriften zu Datenschutz, Transparenz und Gleichbehandlung ergeben. „Wir stehen noch am Anfang der personalisierten Tarifierung und es wird noch einiges zu klären geben“, schloss Brömmelmeyer seinen Vortrag.

Den Abschluss des Tages bildete der Vortrag von Prof. Dr. Ingrid Schneider, Universität Hamburg, Fachbereich Informatik, Arbeitsbereich Ethik in der Informationstechnologie. Er widmete sich dem Thema „Big Data und stratifizierte Daten: Individualisierung als Entsolidarisierung?“. Hierbei sprach sie unter anderem an, wie Big Data, Smartwatches und Wearables das Machtgefüge im Versicherungs-Kunden-Verhältnis verändern werden. Darüber hinaus zeigte sie Lücken bei der Datensicherheit und Möglichkeiten zur Manipulation bei der Nutzung solcher Geräte auf. Zudem machte Schneider auf bestehende Schwierigkeiten bei Datenerhebung und -auswertung aufmerksam: Häufig werde Korrelation fälschlicherweise mit Kausalität gleichgesetzt. Big Data sollte daher nicht mit Objektivität oder Zuverlässigkeit gleichgesetzt werden.

Medienvertreter*innen, die die Präsentationen der Referentinnen und Referenten einsehen wollen, können diese unter presse@bundderversicherten.de anfordern.

Am heutigen, zweiten Tag der 28. Wissenschaftstagung, stehen Diskussionsrunden mit Versicherungsexpert*innen und Politiker*innen zum Thema „Run-Off – Ende oder Neubeginn der Lebensversicherung?“ auf der Agenda.

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