Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 20.02.2023

Roller, Mofa, Moped: Schwarz unterwegs im Versicherungsjahr 23/24

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Für Millionen Roller-, Mofa-, Moped-, aber auch E-Bike-Besitzer*innen in Deutschland gilt ab dem 1. März „schwarz statt grün“

Zum Start der neuen Mofa-Saison am 1. März 2023 muss das grüne Versicherungskennzeichen durch ein schwarzes ausgetauscht werden. Dies gilt gleichermaßen für Roller, Mofas und Mopeds sowie einige Zweiräder mit Elektroantrieb. „Versäumt man den Farbwechsel der Kennzeichen, erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Nur wer mit einem gültigen Kennzeichen unterwegs ist, darf das Fahrzeug laut Straßenverkehrsordnung im öffentlichen Straßenverkehr nutzen“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Lebens- und Rentenversicherung | 08.02.2023

BdV fordert intensivierte Verhaltensaufsicht über den Vertrieb von Lebensversicherungen

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) unterstützt das offensivere Auftreten der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat sich vorgenommen, die Exzesse im provisionsgesteuerten Vertrieb von kapitalbildenden Lebensversicherungen zu unterbinden und will diese Absicht in einem Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“ dokumentieren. Erst kürzlich hatte der oberste Aufseher für Versicherungen, Dr. Frank Grund, beim Versicherungstag der Süddeutschen Zeitung auf Schloss Bensberg einigen Branchenfürsten klargemacht, dass die Provisionsschindereien ein Ende finden müssen. Der Verbraucherschutzverein BdV sieht in dem Dokument viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. „Wir bekommen den Eindruck, dass die BaFin endlich das tun will, was eine gute und effektive Aufsichtsbehörde ausmacht: den Markt aktiv vor verbraucherschädigendem Verhalten zu schützen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.

Servicethemen | 02.02.2023

Wasserrohrbruch bei Minusgraden: Was deckt die Wohngebäudeversicherung?

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps, worauf Verbraucher*innen achten sollten, damit der Versicherer zahlt

Bei Minustemperaturen kann es passieren, dass Wasserleitungen gefrieren und im schlimmsten Fall platzen. Um einem Wasserrohrbruch vorzubeugen, sollte man alle Räume ausreichend beheizen. Dazu gehören auch wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume. „Frieren die Wasserleitungen ein und platzen, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die vollen Kosten – allerdings nur, sofern die Schäden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Stellt der Versicherer fest, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit der Versicherten verursacht wurde, kann er die Leistung kürzen.

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