Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

BdV | 17.08.2022

Von der Schule in den Betrieb: Diese Verträge brauchen Azubis

Download PDF (347.74 KB)

Bund der Versicherten e. V. (BdV) informiert über Versicherungsschutz für Auszubildende

Mit dem Start ins Berufsleben müssen sich junge Auszubildende auch mit der Frage nach dem bestmöglichen Versicherungsschutz auseinandersetzen. „Während die Krankenversicherung für Auszubildende Pflicht ist, sollten sie in erster Linie auch an eine Privathaftpflichtversicherung sowie die Absicherung der eigenen Arbeitskraft denken“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Sachversicherung | 16.08.2022

Hitze sorgt für Trockenheit und Brandgefahr

Download PDF (342.81 KB)

BdV erläutert, welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen

Hitzerekorde und wochenlange Trockenheit haben in Europa zu zahlreichen Waldbränden geführt. Auch in Deutschland nimmt die Gefahr von Bränden zu, wie aktuell die noch immer aktiven Brände im Berliner Grunewald drastisch vor Augen führen. Greift ein Feuer auf Häuser über, kommt für entsprechende Schäden die Wohngebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherung auf. Auch Schäden am Haus durch Blitzschlag oder Überspannung durch Blitz sind im Rahmen der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Reparaturen auf oder im schlimmsten Fall sogar für den Neubau eines Gebäudes zum Neuwert. „Eine Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar für jeden Immobilieneigentümer, denn die Kosten für einen Wiederaufbau können ihn ggf. in finanzielle Schieflage bringen“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Servicethemen | 11.08.2022

Hausratversicherung schützt nicht per se bei Diebstahl im Freibad

Download PDF (344.8 KB)

Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt über Versicherungsschutz während Freibadbesuchen auf

Lassen Badegäste ihre Wertsachen auf der Freibadwiese liegen, während sie ihre Runden im Becken drehen, blüht ihnen bei Diebstahl eine böse Überraschung. „Werden Freibadgäste bestohlen, besteht häufig kein Versicherungsschutz und die Betroffenen müssen den Schaden selbst zahlen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Schaden aber von der Hausratversicherung ersetzt.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich