Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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BdV | 30.06.2022

Axel Kleinlein verlässt den Bund der Versicherten

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„Ich werde keinesfalls auf die Seite der Versicherer wechseln!“

Axel Kleinlein wird Ende September nach knapp elfjähriger Tätigkeit als Sprecher des Vorstands den Bund der Versicherten e. V. (BdV) verlassen, um sich als Selbstständiger wieder stärker wissenschaftlichen und inhaltlichen Themen zu widmen. „Ich bin stolz, den Bund der Versicherten die letzten elf Jahre geführt zu haben, denn er ist eine großartige und engagierte NGO, die mit großem verbraucherpolitischen Gewicht viel für die Versicherten vor den Gerichten, in den Medien und im politischen Raum leistet“, so Kleinlein. Als Mathematiker möchte er zukünftig nun wieder tiefer in die Welt der Versicherungsmathematik eintauchen. „Ich werde keinesfalls auf die Seite der Versicherer wechseln und dem BdV natürlich auch als Mitglied treu bleiben“, verspricht Kleinlein.

Lebens- und Rentenversicherung | 27.06.2022

BdV legt Verfassungsbeschwerde gegen Urteil zum Sicherungsbedarf der Victoria ein

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Versicherte der Victoria Lebensversicherung können finanzielle Schieflage nicht überprüfen

In einem Musterverfahren gegen die Victoria Lebensversicherung AG kämpft der Bund der Versicherten e. V. (BdV) schon seit 2016 dafür, dass milliardenschwere Überschusskürzungen bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt werden. Nachdem das Landgericht Düsseldorf (Az. 9 S 46/16) mit seinem Urteil im März dieses Jahres auch die zweite Berufung des BdV zurückgewiesen und keine Revision zugelassen hatte – und auch die dagegen gerichtete Anhörungsrüge im Mai abwies –, geht der BdV nun mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht.

Servicethemen | 22.06.2022

Wie kann man sich vor Elementarschäden besser schützen?

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BdV erläutert, was Verbraucher*innen tun können

Der letzte Sommer hat es drastisch gezeigt. Plötzliche Unwetter mit Starkregen können binnen Stunden Ortschaften überfluten und zu dramatischen Schäden an Häusern und Infrastruktur führen. Mit einer Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen wird, sind zumindest die Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche oder Erdbeben und Rückstau abgesichert. „Doch man kann darüber hinaus noch einiges tun, um sich und sein Hab und Gut noch besser vor Unwetterschäden zu schützen“, sagt Bianca Boss, Verbraucherschützerin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn lokaler Starkregen und Sturzfluten können jede Region treffen, auch das Flachland ist davor nicht gefeit. „Wetterwarnungen sollten daher wahr- und ernstgenommen werden“, sagt Boss.

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