Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 28.08.2015

Mit den richtigen Versicherungen auf den Schulweg

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ABC-Schützen gut versichert unterwegs

Nach den Sommerferien geht es für die ABC-Schützen das erste Mal auf den Weg zur Schule. Trotz Rücksicht der Autofahrer und Aufsicht der Eltern lassen sich Unfälle mit den kleinen Verkehrsanfängern nicht immer vermeiden. Die Versicherungswirtschaft wittert hier das Geschäft mit den besorgten Eltern. Die sollten aber keine unnötigen Versicherungen abschließen, sondern sich auf die wirklich wichtigen Policen konzentrieren, so Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten (BdV): „Der Abschluss einer Unfallversicherung oder sogar Kinderinvaliditätsversicherung sollte spätestens jetzt in Betracht gezogen werden und eine Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss!“

Krankenversicherung | 21.08.2015

Gut versichert … in der privaten Krankenversicherung?

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Bund der Versicherten veröffentlicht Neuauflage der erfolgreichen Broschüre

Die Krankenversicherungspflicht ist für die überwiegende Mehrheit in Deutschland ein Segen. Für manche ist es aber dann die Qual der Wahl zu entscheiden, ob sie sich über eine private Versicherung oder gesetzliche Krankenkasse absichern. Dabei sollte man sich nicht von den vollmundigen Versprechen der „Privaten“ in die Irre führen lassen, denn „Privat“ muss nicht immer besser sein und Beitragssteigerungen sind vorprogrammiert. Darüber und wo weitere Fallstricke lauern, informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) in der neu aufgelegten Borschüre „Gut versichert … in der privaten Krankenversicherung?“.

Lebens- und Rentenversicherung | 17.08.2015

Schludrigkeit der Versicherer ermöglicht Milliardenrückforderung für Kunden

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Mehr als die Hälfte aller Verträge sind nach Abschätzung des Bund der Versicherten betroffen

Mit mehreren spektakulären Urteilen eröffnet der Bundesgerichtshof (BGH) Millionen von Versicherungskunden die Möglichkeit, ihren Lebensversicherungsverträgen rückwirkend zu widersprechen. Sie können dann alle gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen von den Versicherungsunternehmen einfordern. Dies ist möglich, wenn die Widerspruchsbelehrung fehlte oder fehlerhaft war. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat in einer ersten Stichprobe geprüft, wie viele der Verträge aus dem Zeitraum 1994 bis 2007 betroffen sind. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass bei über 60 Prozent aller Verträge die Widerspruchsbelehrung falsch war“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Um diese Abschätzung auf statistisch sicherere Füße zu stellen, ruft der BdV seine über 50.000 Mitglieder auf, ihre Verträge für eine Prüfung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhalten die Mitglieder eine qualifizierte Einschätzung der BdV-Experten, ob ein Widerspruch möglich ist.

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