Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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BdV | 30.07.2015

25. Wissenschaftstagung des Bund der Versicherten zu „Alters(ver)sicherung am Wendepunkt?!“

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Neuer Wissenschaftlicher Beirat des Bund der Versicherten lädt zur hochkarätig besetzten Wissenschaftstagung

Der neue Wissenschaftliche Beirat des Bund der Versicherten e. V. (BdV) lädt zur 25. Wissenschaftstagung des BdV. Er bildet sich aus Kornelia Hagen, Ökonomin und wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) sowie Prof. Dr. Karl Michael Ortmann, Aktuar DAV und Professor für Mathematik an der Beuth Hochschule für Technik Berlin. Der Beirat organisiert die diesjährige Wissenschaftstagung, die am 24. und 25. September in Berlin stattfindet. Am ersten Tag werden unter dem Thema „Alters(ver)sicherung am Wendepunkt?!“ unterschiedliche Modelle der Altersvorsorge diskutiert. Die Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes bilden den Schwerpunkt des zweiten Tages. Hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Forschung, Aufsicht, Versicherungswirtschaft sowie Politik und Verbänden bestreiten die Fachtagung.

Lebens- und Rentenversicherung | 30.07.2015

BGH-Urteil stärkt Versicherungsnehmer

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BGH gibt wichtiges Signal: Anspruch auf höhere Rückzahlung bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Mit zwei aktuellen Urteilen zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherunsganträgen (IV ZR 384/14; IV ZR 448/14) stärkt der Bundesgerichtshof die Verbraucher. In der konkreten Frage ging es darum, in welcher Höhe der Versicherer die vom Kunden gezahlten Beiträge zurückzuzahlen hat, wenn der Kunde rückwirkend dem Vertrag widerspricht.

Lebens- und Rentenversicherung | 23.07.2015

Versicherungs- und Riester-Kunden der Willkür der Rechenprogramme ausgeliefert

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BdV fordert Gesetz für Rechtsanspruch auf Nachrechenbarkeit

Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, werden Lebensversicherungs- und Riester-Verträge bei der Ergo-Lebensversicherung nicht richtig berechnet. Unsystematisch werden manche Kunden benachteiligt und andere Kunden begünstigt. „Die Versicherten sind der Willkür der Rechenprogramme ausgeliefert“, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Eine Möglichkeit selbst festzustellen, ob das Unternehmen richtig rechnet oder nicht, gibt es nicht. Denn im Februar hat der BGH bestätigt, dass Kunden die Berechnungen eines Lebensversicherers hinzunehmen haben ohne eine Nachprüfung vornehmen zu können. „Die einzige Lösung ist ein gesetzlicher Anspruch auf Nachrechenbarkeit und Transparenz“, fordert Kleinlein. Eine flächendeckende branchenweite Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ist angesichts der unüberschaubaren Tarifvielfalt nicht durchführbar. „Die Altersvorsorge mit Versicherungen verkommt durch derartige Zustände zu einem Roulettespiel“, kritisiert Versicherungsmathematiker Kleinlein. Brisant ist dabei, dass durch die Riester-Verträge auch Steuergelder als Spielgeld missbraucht werden können.

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