Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland (Mallorca-Deckung)
Betankungsschäden am geliehenen Kfz
Be- und Entladeschäden
Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen
Krankenfahrstuhl, Aufsitzrasenmäher und Buggy (sofern nicht zulassungs- und versicherungspflichtig)
Fahrräder, Elektrofahrräder und Pedelecs (sofern nicht zulassungs- und versicherungs- pflichtig)
Auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Höchstgeschwindigkeit
Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Stapler bis 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Nicht versicherungs- und/oder zulassungspflichtige Luftfahrzeuge bis 5 kg Startmasse
Nicht versicherungs- und/oder versicherungspflichtige Luftfahrzeuge, die durch Motoren, Treibsätze oder Brennstoffringe angetrieben werden bis 250 g Startmasse
Eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren oder Treibsätze
Eigene und fremde Windsurfbretter
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge mit Motoren, soweit keine behördliche Erlaubnis zum Führen erforderlich ist
Fremde Segelboote ohne Motor oder Treibsätze
Besitz und Verwendung von Kitesportgeräten
Eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche
Eigene und fremde Motorboote bis zu einer Motorstärke von 15 PS/11,03 KW, sofern zum Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wassermodellfahrzeugen
Erlaubter privater Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
Immobilien
Selbst bewohnte Wohnung im Inland
Inhaber eines im Inland gelegenen Ein- und Mehrfamilienhaus
Selbst genutztes Ferien-/Wochenendhauses im Inland
Selbst genutzter und fest installierter Wohnwagen im Inland
Vermietung von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen
Vermietung von im Inland gelegenen Wohnungen
Inhaber eines unbebauten Grundstücks bis zu einer Grundfläche von 2.000 qm
Vermietung einer Eigentums- oder Ferienwohnung oder eines Ferienhauses in Europa
Besitz und Betrieb oberirdischer Anlagen zur Energieerzeugung und –speicherung durch erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
Bauherr von Bauarbeiten
Bauarbeiten in eigener Regie
Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde mit einem Gesamtfassungsvermögen
Inhaber eines oberirdischen Heizöltanks im selbstgenutzten Risiko bis 10.000 Liter Gesamtfassungsvermögen oder Besitzer von ober- oder unterirdischen Gastanks bis 6.000 Liter und/ oder 3 Tonnen Fassungsvermögen
Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz bis maximal 5 Mio. EUR