Zwei Jahre nach dem Ostseehochwasser: Versicherte stehen im Regen
Bund der Versicherten e. V. (BdV) fordert verlässlichen Elementarschutz für Küstenbewohner*innen
Hamburg - Im Herbst 2023 trat nach stürmischem Wetter die Ostsee über die Ufer. Häuser standen unter Wasser, Mobiliar wurde zerstört, auch Camper waren betroffen. Viele Betroffene hatten eine Elementarversicherung – und trotzdem zahlten die Versicherer nicht. Gemeinsam mit Verbraucherzentralen aus Norddeutschland prüft der Bund der Versicherten e. V. eine Klage, um den Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. „Es kann nicht angehen, dass Versicherte, die sogar noch auf einen Zusatzschutz gegen Naturgefahren vertraut haben, leer ausgehen, wenn dann tatsächlich das Wasser im Haus steht“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. „Wir haben erhebliche Zweifel, dass sich die Versicherer in allen Fällen rechtmäßig auf das Kleingedruckte berufen können.“ Um das juristisch zu prüfen, benötigt der Verbraucherschutzverein dringend weitere Fälle. Betroffene können sich kostenlos und unverbindlich an den BdV wenden.
Die Versicherer berufen sich auf Klauseln, nach denen „Schäden durch Sturmflut“ nicht versichert seien – teilweise selbst für Grundstücke, die Dutzende Kilometer von der Ostsee entfernt liegen, etwa in Schleswig. Der BdV hält diese Auslegung für fragwürdig. Gerichte haben bereits entschieden, dass der Begriff Sturmflut nicht beliebig ausgelegt werden darf. Die norddeutschen Bundesländer bemühen sich merklich um besseren Hochwasserschutz und mehr Aufklärung zu Überschwemmungsgefahren, aber bei der finanziellen Absicherung sind die Küstenbewohner*innen auf sich allein gestellt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, dass einige Unternehmen ihre Klauseln inzwischen verschärft haben: Schäden durch Überschwemmungen der Nord- oder Ostsee – inzwischen auch der Elbe – sind ausdrücklich ausgeschlossen. „Die Situation zeigt, dass Versicherer sich vor echten Risiken gerne drücken. Wir brauchen zügig eine politische Lösung, bei der der Staat konkrete Vorgaben für eine faire und solidarische Absicherung macht“, sagt Rehmke.
Betroffene des Ostseehochwassers von 2023 können ihre Fälle kostenlos und unverbindlich vom BdV prüfen lassen. Für die Musterfeststellungsklage sind mindestens 50 vergleichbare Fälle erforderlich. Unterstützer*innen können zudem mit zweckgebundenen Spenden helfen, die Prozesskosten zu decken.
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Kontakt für Betroffene und Unterstützer*innen:
E-Mail: ostseehochwasser@bundderversicherten.de
Telefon: +49 40 357 37 30‑0 -
Spendenkonto:
Bund der Versicherten e. V.
IBAN: DE92 2001 0020 0965 2862 05
BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: Ostseehochwasser
Hier geht's zum ausführlichen Aufruf zur Sammelklage.
Telefonaktion: Absicherung gegen NaturgefahrenStarkregen, Sturm, Hochwasser – extreme Wetterereignisse nehmen zu. Doch wie kann und sollte man sich gegen Naturgefahren absichern? In unserer Telefonaktion für Verbraucherinnen und Verbraucher beantwortet das Beratungsteam des BdV Fragen rund um den passenden Versicherungsschutz: Was ist wirklich sinnvoll, worauf sollten Sie achten – und wo lauern typische Fallstricke? Wann: 21.10.2025 von 13-14:30 Uhr Wo: telefonisch unter +49 40 357 37 30-0 Stichwort: "Telefonaktion" Bitte beachten Sie: In der Telefonaktion können keine Fragen zu individuellen Verträgen beantwortet werden. |
Online-Workshop: Versicherungsschutz bei Hochwasser und StarkregenIn einem Online-Workshop für Verbraucher*innen am 11. November 2025 erklärt BdV-Vorstand Stephen Rehmke, welche Versicherungen bei Naturgefahren greifen, wo Lücken lauern und welche politischen Lösungen nötig wären. Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro für BdV-Mitglieder und 29 Euro für Nichtmitglieder. Hier geht’s zur Anmeldung. |
Positionspapier: Elementarer Schutz gegen Naturgefahren
Der BdV hat ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er einen besseren Schutz vor Naturkatastrophen fordert. Dazu gehören umfassende Präventionsmaßnahmen und ein verpflichtendes Versicherungssystem für Elementarschäden.