BdV Wissenschaftstagung 2008
Juristendeutsch kaum verständlich
Professor Römer auf der 18. Wissenschaftstagung zum „Beipackzettel" für Policen
Weniger ist oft mehr. Diese kluge Erkenntnis lässt sich ohne Einschränkungen auch dann anwenden, wenn es darum geht, Verbrauchern die Inhalte von Versicherungsprodukten nahe zu bringen. Auf der 18. Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten hat sich dazu Professor Wolfgang Römer geäußert. In einem Fünf-Punkte-Katalog hat er zusammengefasst, welche Kriterien künftig ein vom Gesetzgeber angeordnetes Produktinformationsblatt erfüllen muss. Motto: Weniger ist oft mehr.
„Wer 30 bis 80 bedruckte Seiten 'Allgemeine Versicherungsbedingungen', 'Verbraucherinformationen' und Auszüge aus dem Versicherungsvertragsgesetz erhält, wird keine Neigung verspüren, sich auch nur einen Satz dieser umfangreichen Unterlagen anzusehen“, meint Römer. Er ist überzeugt, dass in einer „Welt der bunten Bilder“ und einer Kommunikation in vereinfachendem Werbedeutsch niemand mehr bereit ist, Konvolute dieser Art zu studieren.
Auch der benutzten Sprache widmete Römer seine Aufmerksamkeit. Es sei immer noch Gang und Gäbe, solche Unterlagen in für den Otto-Normal-Verbraucher unverständlichem Juristendeutsch zu formulieren. Dabei kämen Wendungen vor wie „ordnungsgemäße Risikoprüfung“ oder „gefahrenerhebliche Umstände“.
Die Versicherer arbeiten derzeit mit Hochdruck an den geforderten „Beipackzetteln“, die zum 1. Juli 2008 obligatorisch werden. Sie scheinen aber zum Teil noch nicht erkannt zu haben, was der Volksmund schon lange weiß: In der Kürze liegt die Würze. Am Beispiel einer Gebäudeversicherung kritisierte Römer: „Das Informationsblatt kann in diesem Fall nicht dem Zweck dienen, wenn darin auch noch der Versicherungsort mit genauer Angabe von Stadt, Straße und Hausnummer genannt wird. Für solche Angaben sollte der Versicherungsschein das Dokument sein.“
Als Richtschnur für eine verständliche und durchschaubare Information hat Professor Römer einen Katalog formuliert: 1. ein Blatt reicht, 2. zehn Punkte genügen, 3. juristisches Deutsch vermeiden, 4. Kundeninteressen stehen im Mittelpunkt und 5. die optische Aufmachung muss ansprechend sein.
Der BdV stimmt den Anregungen Römers absolut zu. Lilo Blunck, BdV-Vorstandsvorsitzende: „Erfreulicherweise haben einige Versicherer Römer bei ihren Produktinformationsblättern um Mitkorrektur gebeten. Es wäre gut, wenn auch andere aus ihrem Elfenbeinturm herauskämen, um sich ebenfalls unterstützen zu lassen. Gern gehört habe ich Wolfgang Römers Forderung, auch Verbraucherschützer wie den BdV in diese Arbeit einzubeziehen.“
