BdV Wissenschaftstagung 2007
VVG – ein modernes Instrument
Professor Wolfgang Römer zur Standortbestimmung der Lebensversicherung
„Das Versicherungsrecht hat in der Gestalt des derzeitigen Regierungsentwurfs ganz beträchtliche Fortschritte gemacht“, betonte Professor Wolfgang Römer, früherer Richter am Bundesgerichtshof und heutiger Ombudsmann für Versicherungen. Das gelte sowohl mit Blick auf den Verbraucherschutz als auch darauf, dass das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den derzeitigen Stand des Rechts widerspiegelt, der durch Jahrzehnte lange Rechtsprechung geschaffen wurde.
„So wird das neue VVG ein taugliches und modernes Instrument der Rechtsanwendung werden“, unterstrich Römer, um fortzuführen: „Nur das Recht der Lebensversicherung bildet eine gewisse Ausnahme“. In einigen Punkten seien die Versicherer der Meinung, die vorgesehenen Regelungen entsprächen noch nicht ausreichend dem, was sie für machbar halten. In anderen, manchmal auch in denselben Punkten, scheine eines der Hauptziele des Gesetzgebers, nämlich den Verbraucherschutz zu verbessern, noch nicht ganz erreicht zu sein.
„Betroffen sind die Regelungen, die sich unmittelbar mit der Lebensversicherung befassen“, sagte Römer in seinem Vortrag und fügte ausdrücklich hinzu: „Aber auch im Zusammenspiel allgemeiner Regelungen des neuen VVG mit dem Produkt Lebensversicherung scheinen sich Defizite aufzutun“. Das VVG sehe für den Versicherer die Beratungspflicht mit schriftlicher Dokumentation vor. Das werde zurückgenommen, indem sich der Versicherer von der Beratungs- und Dokumentationspflicht befreien lassen kann, wenn sich der künftige Versicherungsnehmer damit schriftlich einverstanden erklärt.
Ein solcher Verzicht auf Beratung und Dokumentation möge bei weniger wichtigen Versicherungen hinnehmbar sein. „Bei der Lebensversicherung ist er unerträglich“, bekräftigte Römer und ergänzte: „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass eine deutschrechtliche Verzichtsmöglichkeit europarechtswidrig ist. Ich habe diese gesamte Problematik an anderer Stelle ausführlich dargestellt.“
Zur Kommunikation der Versicherer mit ihren Kunden sagte Römer: „Die derzeitigen Mitteilungen der Versicherer über den Stand des Vertrages stellen einen großen Teil der Beschwerden beim Ombudsmann dar, weil diese Mitteilungen kaum zu verstehen sind.“
Mehr Transparenz sei zu wünschen. Das wäre ein Beitrag, das fehlende Vertrauen gegenüber dem Produkt Lebensversicherung zu verbessern. Römer: „Denn Misstrauen der Kunden ist die Folge von Intransparenz. Die Forderung nach Transparenz ist noch lange nicht erfüllt.“
