Merkblatt - Unfall
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn Versicherte durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Eine dauerhafte Beeinträchtigung wird angenommen, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich für länger als drei Jahre bestehen bleiben. Die Unfallversicherung sollte in erster Linie den Kapitalbedarf sichern, der nach einem Unfall besteht für
- Ausgleich des unfallbedingten Lohnausfalls, vor allem wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann,
- Umbau von Auto oder Wohnung,
- zusätzliche Hilfsmittel oder Therapien, die Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger nicht übernehmen,
- Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung.
Wer diese Kosten selbst schultern kann, benötigt keine Unfallversicherung. Die Unfallversicherung leistet je nach Körperschaden einen Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme. Der Prozentsatz bestimmt sich nach einer Gliedertaxe. Danach wird bei unfallbedingtem Verlust oder unfallbedingter Gebrauchsunfähigkeit zum Beispiel
- eines Daumens 20 Prozent der Invaliditätssumme
- einer Hand 55 Prozent der Invaliditätssumme
- eines Beines 70 Prozent der Invaliditätssumme
- eines Auges 50 Prozent der Invaliditätssumme gezahlt.
Hierin unterscheidet sich die private Unfallversicherung von der gesetzlichen Unfallversicherung, welche keine Gliedertaxe zum Maßstab nimmt, sondern auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit abstellt, wobei besonders die Funktionseinbuße berücksichtigt wird. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wiederum ist die Beeinträchtigung der Berufsausübung maßgebend. Wenn Vorerkrankungen oder Gebrechen mit zur Invalidität beigetragen haben, wird dieses berücksichtigt und entsprechend in Abzug gebracht. Über die Höhe des Abzugs bzw. den Grad der Verursachung lässt sich nicht selten trefflich streiten.
Zusätzlich können Sie auch eine Versicherung abschließen, die bei Unfalltod Zahlung leistet. Sofern Todesfallschutz benötigt wird, sollte jedoch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Trotzdem ist die Versicherung einer kleinen Summe für den Fall des Unfalltodes im Rahmen der Unfallversicherung sinnvoll. Bei einer eindeutigen Unfallinvalidität, etwa bei Amputation, wird im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme geleistet. Dies liegt daran, dass bei einem Tod infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ebenfalls nur die Todesfallsumme gezahlt wird.
Die Prämie der Unfallversicherung hängt ab von der Einteilung in Gefahrengruppen. Die Gefahrengruppe A umfasst Berufe ohne körperliche Tätigkeit. Frauen werden grundsätzlich in diese Gefahrengruppe eingestuft. Die Gefahrengruppe B umfasst Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit und ist demgemäß teurer.
Die Vertrags- und Bedingungswerke der Unfallversicherung bieten zunehmend erweiterte und abweichende Leistungskataloge. Dies sollte niemandem den Blick für die Gesichtspunkte verstellen, die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Versicherungsleistung aus der Unfallversicherung erfolgt. Diese sind vorrangig.
A. Hauptaspekte
1. Versicherungsschutz sollte auch bestehen bei
a) Invalidität durch Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung,
b) Bewusstseinsstörungen (z. B. durch Medikamente, Epilepsie, Ohnmacht, Alkohol),
c) Invalidität als Folge einer Infektion (z. B. durch Zecken, Tetanus, Malaria).
d) Wichtig für Menschen mit Vorschäden ist, in welcher Höhe und Art Kürzung der Leistung erfolgt, sofern diese mit zur Invalidität beigetragen haben. Üblich ist ein Abzug, sofern die Invalidität zu 25 Prozent oder mehr auf die Vorschäden zurückgeht. Bessere Verträge bieten Abzug erst ab 40 Prozent.
2. Ausreichende Invaliditätsgrundsumme
Diese ist wichtiger als eine hohe Progression von 500 oder gar 1.000 Prozent. Denn schon bei einem geringeren Invaliditätsgrad, der einen im täglichen Leben bereits erheblich einschränken kann, wird dann ein ausreichender Betrag ausgezahlt. Dieser bemisst sich an der Grundsumme und nicht an der bei Vollinvalidität. Eine gängige Faustformel für die Ermittlung der Invaliditätssumme ermittelt die Invaliditätssumme Berufstätiger nach Alter und Einkommen:
30 Jahre = das sechsfache,
40 Jahre = das fünffache,
50 Jahre = das vierfache Bruttojahreseinkommen.
Zur Höhe der Versicherungssumme beachten Sie bitte auch die Beispiele bei der Kinderunfallversicherung.
3. Progression
Durch die Vereinbarung einer „Progression“ steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an. Im Normalfall wirkt die Progression ab 25 Prozent oder 50 Prozent Invalidität. Wir empfehlen eine Progression von 225 Prozent bei Vollinvalidität. Wer zum Beispiel 100.000 Euro Invaliditäts-Grundsumme versichert hat und durch einen Unfall Vollinvalide wird, würde dann 225.000 Euro erhalten.
4. Keine Unfallrente
Von der Vereinbarung einer Unfallrente raten wir ab. Die Renten aus Unfallversicherungsverträgen verteuern den Vertrag immens. Überdies sind Unfallrenten oft zu niedrig. Die Unfallrente wird im Normalfall erst ab sehr hohen Invaliditätsgraden von 50 Prozent gezahlt. Bessere und günstigere Absicherung bietet eine ausreichende Invaliditätssumme. Diese kann flexibel eingesetzt werden und auch wie eine Rente durch monatliche Zahlungen genutzt werden. Hierbei ist Auszahlung nur der Zinsen oder Kapitalverzehr möglich. Beispiele siehe Kinderunfallversicherung. Erst wenn diese Hauptaspekte der Unfallversicherung erfüllt sind, sollten Sie sich mit weiteren Details befassen, die den Unfallversicherungsschutz attraktiver machen. Auch hierbei gibt es eine Rangfolge.
B. Wesentliche Aspekte
Auseinandersetzungen über Meldefristen sind nicht selten. Invalidität muss im Normalfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und binnen 15 Monaten vom Arzt schriftlich festgestellt sowie beim Versicherer gemeldet sein. Es kann länger dauern, bis feststeht, ob ein Unfallschaden dauerhaft bleibt oder bis der Arzt die entsprechende Diagnose stellt. Bessere Verträge zeichnen sich aus durch verlängerte Fristen für Feststellungen und Meldungen.
C. Details
Zuletzt können weitere Details zur Unterscheidung der Angebote herangezogen werden, wobei die persönliche Lebensführung darüber entscheidet, welche Wichtigkeit diese Aspekte bekommen. Wenn Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden, sollten Sie vor allem auf das Kleingedruckte in den Bedingungen achten, denn es hat oft große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier:
- Verbesserte Gliedertaxe für einzelne oder mehrere Schäden. Erweiterter Schutz der Hände oder Augen kann Sinn ergeben.
- Kapitalwahlrecht: Versicherte ab 65 Jahren erhalten im Normalfall nur eine Rente, keine Kapitalzahlung. Gute Verträge lassen dem Kunden gänzlich die Wahl oder zumindest bis zum 75. Lebensjahr.
- Keine Einschränkung der Leistung bei sportlicher oder beruflicher Betätigung im Schadensfall.
- Absicherung tauchtypischer Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung, Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser).
- Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen: Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche betroffen, so dass nach Abschluss der Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild dauernd beeinträchtigt ist, übernimmt der Versicherer die mit der Operation und der klinischen Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten, zumindest bis zur Höhe von 3.000 Euro.
- Mitversicherung von Gesundheitsschädigung durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren und ähnliches. Berufs- und Gewerbekrankheiten sind im Normalfall nicht eingeschlossen.
- Rettungsmaßnahmen: Gesundheitsschäden, die der Versicherte bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Versicherung eingeschlossen.
- Strahlenschäden: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Gesundheitsschädigungen durch Laser- oder Maserstrahlen sowie durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von 100 Elektronen-Volt.
- Vergiftungen durch Nahrungsmittel sind mitversichert.
Was Sie nicht benötigen
Für Unfallversicherungen wird auch eine Dynamik angeboten. Das heißt: Die Versicherungssummen erhöhen sich wie die Beiträge zur Rentenversicherung oder nach einem vereinbarten festen Prozentsatz pro Jahr. Entsprechend erhöhen sich die Prämien. Wir halten es für sinnvoller, von Beginn an hohe Versicherungssummen zu vereinbaren, weil vor allem in jungen Jahren große Lücken bestehen, die später durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche und steigendes Vermögen kleiner werden.
Weitere Extras
Unsinnig ist der Einschluss der vielen Extras, die manche Gesellschaften nur anbieten, um ihre Angebote damit optisch zu erhöhen und ihre oft doppelt und dreifach überteuerten Prämien zu verstecken, zum Beispiel Unfall-Tagegeld, Unfall-Krankenhaustagegeld, Unfall-Genesungsgeld, Übergangsentschädigung. Wer auf den Ersatz seines Einkommens angewiesen ist, sollte eine Krankentagegeldversicherung abschließen (vgl. Merkblatt Krankenzusatzversicherungen).
Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sollten gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Die mit einem Sparvorgang verbundene Unfallversicherung ist eine Täuschung. Es gibt keine „Versicherung zum Nulltarif“ oder eine Versicherung „bei der Sie die Beiträge mit Gewinnbeteiligung zurückbekommen“. Sie erhalten nur die zusätzlich zu den Unfallversicherungsbeiträgen gezahlten Sparanteile Ihrer Prämien zurück – mit schlechter Verzinsung.
Verhältnis Unfallversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Unfallversicherung ist wenig geeignet, um den Verlust der Arbeitskraft finanziell abzufedern. Erheblich besser dient diesem Zweck die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei Unfall oder Krankheit eine monatliche Rente – sofern diese zu Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent (Standardregelung) führt. Die Unfallversicherung bietet demgegenüber nur einen sehr eingeschränkten Schutz. Nur ein geringer Anteil der Berufsunfähigkeiten ist unfallbedingt, nämlich deutlich unter 10 Prozent. Lediglich ca. 2 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Deutschland sind durch einen Unfall in diese Lage geraten, davon wiederum ungefähr die Hälfte durch einen Arbeitsunfall. Bei einem Arbeitsunfall besteht Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Diese leistet bei 100 Prozent Erwerbsminderung eine Rente in Höhe von 2/3 des letzten Bruttogehaltes, bei 50 Prozent in Höhe von 1/3, bei 25 Prozent in Höhe von 1/6.
Die fünf häufigsten Ursachen für Erwerbsminderung sind
- psychische Erkrankungen,
- Erkrankung an Wirbelsäule, Muskeln und Gelenken,
- Herz-, Kreislauferkrankungen,
- Krebs und
- Nervenkrankheiten.
Der Unfallversicherung kommt deshalb wenig Bedeutung zu bei der Absicherung von Berufsunfähigkeit.
Kinderunfallversicherung
Die richtige Risikoabsicherung für Kinder ist zunächst ausreichender Schutz der Eltern durch Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ist die Familie finanziell gesichert für den Fall des Todes oder der schweren Krankheit eines Elternteils, steht die Versicherung der Kinder an.
Die Unfallversicherung für Kinder ist sinnvoll. Wenn ein Kind als Folge eines
Unfalls sein Leben lang nicht arbeiten kann, müssen seine Eltern möglicherweise bis zu ihrem Tode für den Unterhalt aufkommen. Allerdings sind Unfälle bei der Entstehung schwerer Behinderungen äußerst selten, nur ca. 0,6 Prozent aller schwerbehinderten Kinder sind aufgrund Unfalles in diese Lage geraten.
Gesetzliche Unfallversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz
Es gibt zwar die Schüler-/Studenten-Unfallversicherung, die Leistungen erbringt bei Unfällen auf Schulwegen und während des Schulbetriebes. Die gesetzliche Versicherung sichert damit jedoch nur unzureichend einen Lebensbereich ab, die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt und in der Freizeit. Überdies ergeben sich aus der gesetzlichen Unfallversicherung geringe Renten, mit denen Sie den Unterhalt eines Invaliden nicht bestreiten können. Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse 215 bis maximal 675 Euro. Allerdings werden die höheren Pflegestufen selten tatsächlich ausbezahlt, denn erstattet wird nur der Mehrbedarf an Pflege, den ein krankes Kind erfordert im Vergleich zu einem gesunden. Die Kinderunfallversicherung ist damit die einzige Form, für eine möglicherweise lebenslange Erwerbsunfähigkeit eines Kindes vorzusorgen, leider nur für den Fall einer Invalidität durch Unfall (vgl. nachfolgend zur Kinderinvaliditätsversicherung).
Die Unfallversicherung sollte also mit einer Versicherungssumme für den Invaliditätsfall abgeschlossen werden, die so hoch ist, dass daraus im Falle einer dauernden Invalidität zumindest zu einem gewissen Teil der Lebensunterhalt bestritten werden kann.
Kapitalbedarf
Um auf Dauer eine monatliche Rente mit einer Kaufkraft von 1.000 Euro abzusichern, wird ein erheblicher Kapitalbetrag benötigt.
Beispiele:
Ohne Kapitalverzehr stehen bei Geldanlage in Höhe von 200.000 Euro bei 3 Prozent Verzinsung dauerhaft monatliche Zinseinkünfte in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Mit Kapitalverzehr würde der gleiche Betrag mit monatlicher Entnahme in Höhe von 1.000 Euro gut 22 Jahre lang reichen. Für eine monatliche Dauerrente in Höhe von 1.000 Euro, also ohne Kapitalverzehr, bedürfte es bei 3 Prozent Verzinsung einer Geldanlage in Höhe von 400.000 Euro. Eine solche Absicherung bei unfallbedingter Vollinvalidität kann man erlangen mittels einer Invaliditätssumme in Höhe von 200.000 Euro mit einer Progression. Verträge mit einer Progression in Höhe von 225 Prozent oder 300 Prozent sind verbreitet und ausreichend. Niedrigere Invaliditätsgrundsummen mit höherer Progression ergeben zwar das gleiche Ergebnis bei Vollinvalidität, bieten aber deutlich geringeren Schutz bei niedrigeren Invaliditätsgraden. Diese sind es aber, die viel häufiger aus Unfällen resultieren.
Mindestens 200.000 Euro sollte also die Versicherungssumme für ein Kind sein. Bitte überprüfen Sie eventuell bestehende Kinderunfallversicherungen. Sollten Sie feststellen, dass die Invaliditätssumme einer bestehenden Versicherung nicht ausreicht, der Vertrag aber noch nicht kündbar ist, können Sie eine weitere Unfallversicherung abschließen. Dies kann beim gleichen oder einem anderen Anbieter geschehen.
Auf jeden Fall sollte eine Progression vereinbart werden. Sie erhöht die Leistungen bei hohen Invaliditätsgraden. Es empfiehlt sich zudem, eine geringe Todesfallsumme mitzuversichern in Höhe von 10.000 oder 15.000 Euro. Nach einem schweren Unfall erfolgen im ersten Jahr Vorauszahlungen nur bis zur Höhe der Todesfallsumme. Ab Volljährigkeit, mit 18 Jahren, ist im Normalfall auf einen Erwachsenentarif umzustellen.
Auf keinen Fall sollten Kinderunfallversicherungen mit Prämienrückgewähr abgeschlossen werden. Solche Verträge sollten gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Unfallrenten verteuern die Verträge erheblich und können nicht so flexibel verwendet werden wie einmalige Zahlungen, die deshalb klar vorzugswürdig sind. Extras wie Unfall-Tagegeld, Unfall-Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sollten nicht vereinbart werden. Bei Bedarf bieten Krankenzusatzversicherungen hier sinnvolle Absicherung.
Schüler ab dem 15. Lebensjahr, Studenten und Auszubildende können auch schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent eine monatliche Rente zahlen würde - und das nicht lediglich als Folge eines Unfalls, sondern auch bei Krankheit. Nicht Unfall, sondern Krankheit ist in über 90 Prozent Ursache von Berufsunfähigkeit ist. Deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann durch Teilkündigung die Versicherungsprämie der Unfallversicherung reduziert werden oder ganz darauf verzichtet werden.
Was Sie nicht brauchen
Schulunfähigkeitsversicherung
Zahlung wird geleistet, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens sechs Monate außer Stande ist, am Unterricht teilzunehmen. Der Schutz ist unzureichend. Ein querschnittsgelähmtes Kind, das im Rollstuhl am Unterricht teilnimmt, würde keine Versicherungsleistung erhalten. Zudem kann der Schutz erst im Schulalter abgeschlossen werden, die ersten Lebensjahre des Kindes sind nicht versicherbar.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung knüpft nicht an den Verlust der Arbeitskraft wie die Berufsunfähigkeitsversicherung und nicht an das Eintreten bestimmter Krankheiten wie die Dread-Disease Versicherung (Schwere Krankheiten) an. Entscheiden für den Versicherungsfall ist vielmehr alleine der Verlust einer oder mehrerer sog. Grundfähigkeiten. Eine Rente erhält, wer voraussichtlich mindestens ein Jahr lang nicht mehr in der Lage ist,
- eine sog. Kardinalfähigkeit Kategorie A auszuüben: sehen, sprechen, sich orientieren oder Hände gebrauchen oder
- drei sog. Kardinalfähigkeit Kategorie B auszuüben: hören, gehen, Treppen steigen, knien, sitzen, stehen, greifen, Arme bewegen, heben und tragen, Auto fahren.
Die Schwächen dieser Versicherung sind recht klar zu erkennen. Auch geschwächte Krebs- oder HIV-Patienten würden keine Rente bekommen, auch psychische Erkrankungen, einer der häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit, führen nicht zur Rente. Überdies liegen die Prämien nur geringfügig unter denen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Da es bei der Grundfähigkeitsversicherung extrem harte Annahmerichtlinien gibt, richtet diese sich praktisch nur an Gesunde, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung besser bedient wären.
Kinderinvaliditätsversicherung
Lediglich als Ergänzung zu der vorrangig abzuschließenden privaten Unfallversicherung kommt die Kinderinvaliditätsversicherung in Frage. Diese leistet bei Invalidität, ungeachtet der Ursache dafür. Krankheit und Unfall sind damit gleichermaßen versichert.
Drei Varianten der Absicherung bei Invalidität werden angeboten
- Rentenzahlung lebenslang,
- Einmalzahlung,
- Kombination aus beidem.
Zweifel am Sinn der Kinderinvaliditätsversicherung
1. Geringe Wahrscheinlichkeit hoher Invaliditätsgrade
Grundsätzlich raten wir dazu, seinen Versicherungsbedarf nicht an der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Unglücks zu messen, sondern an der Schwere der Folge. Den Betroffenen von Invalidität nutzt es nämlich gar nichts, dass sie von einem statistisch betrachtet unwahrscheinlichen Schicksal ereilt werden. Dennoch lohnt ein Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes (http://www.destatis.de). Denn die von den Versicherungen in ihrer Werbung häufig genannten schrecklichen Krankheiten lassen zwar Elternherzen stillstehen, sind aber als Ursache von dauerhafter, schwerer Invalidität äußerst selten.
Wie viele Kinder werden also tatsächlich durch eine Krankheit zum Invaliden? Nach der Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamtes waren zum Jahresende 2007 lediglich 2 Prozent aller Schwerbehinderten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf. 28 Prozent der schwerbehinderten Menschen war 75 Jahre und älter, 46 Prozent gehörte der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an. Weit überwiegend, zu 82 Prozent, wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht, 4 Prozent der Behinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf, lediglich 2 Prozent waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Bei 25 Prozent der schwerbehinderten Menschen war vom Versorgungsamt der höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden, 30 Prozent wiesen einen Behinderungsgrad von 50 auf.
2. Umfangreiche öffentliche Hilfen und unzureichender Versicherungssummen
Es ist nicht zu bestreiten, dass Geld die Betreuung eines Invaliden erleichtert, jedoch
öffentliche Hilfen für Familien mit einem behinderten Kind sorgen dafür, dass finanziell keine Überforderung eintreten muss (Details vgl. Leitfaden „Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es“ vom Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, Brehmstraße 5-7, 40239 Düsseldorf, Tel. 0211/640040, http://bvkm.de).
Diese öffentlichen Leistungen werden jedoch gekürzt, sofern der behinderte Mensch über Einkommen oder Vermögen verfügt. Eine Invaliditätsrente sollte deshalb spürbar über der Grundsicherung von zurzeit bis zu ca. 400 Euro liegen, also mindestens 1.000 Euro monatlich betragen, eine Einmalzahlung in Höhe von zumindest 150.000 Euro wäre wünschenswert. Die meisten Anbieter bieten indes nur eine Kapitalzahlung in Höhe von 100.000 Euro. Höhere Summen sind meist nicht versicherbar. Eine ewige Rente ohne Kapitalverzehr würde dabei nicht über den staatlichen Sozialleistungen liegen. Mit Kapitalverzehr in Höhe einer monatlichen Auszahlung von 1.000 Euro reicht der Betrag in Höhe von 100.000 etwa 9,5 Jahre, 150.000 Euro würden binnen etwa 15,5 Jahre aufgebraucht sein.
3. Erhebliche Einschränkungen des Versicherungsschutzes
- Psychosen, Neurosen oder Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sind bei den meisten Anbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Führen beispielsweise Essstörungen, Angsterkrankungen und Autismus zur Invalidität, würde keine Versicherungsleistung erbracht.
- Das erste Lebensjahr bei den meisten Anbietern nicht versicherbar. Somit bleibt viele Eltern, die mit der Kinderversicherung zumindest finanzielle Sicherheit suchen, ein wesentlicher Teil des Invaliditätsrisikos erhalten.
Ein Problem in der Vergangenheit wurde gelöst durch den Bundesgerichtshof (BGH). Versicherer schlossen häufig Leistung aus, wenn eine angeborene Krankheit des Kindes der Ursache für die Invalidität war. Der BGH hat entschieden, dass der Ausschluss von angeborenen Krankheiten unwirksam sei, da er den Versicherungsschutz zu sehr einschränke (Urteil vom 26.09.2007, Az. IV ZR 252/06).
Worauf Sie beim Vertragsschluss achten sollten
Entscheiden Sie sich für die Kinderinvaliditätsversicherung, ist weiterhin einiges zu beachten. Die meisten Unternehmen bieten die Kinderinvaliditätsversicherung in Kombination mit einer Unfallversicherung an. Welche Rente oder Einmalzahlung vereinbart werden sollte, hängt von den Bedürfnissen, dem Lebensstandard und den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen ab. Der Mindestbedarf sollte für die Rente jedoch bei 1.000 Euro monatlich, eine Einmalzahlung bei 150.000 Euro liegen.
Wenn Sie sich für den Fall der Invalidität Ihres Kindes versichern wollen, empfehlen
wir einen Vertrag mit Einmalzahlung statt mit Rentenzahlung:
- Die Angebote mit einmaliger Kapitalzahlung sind günstiger.
- Das Geld kann frei verwendet werden.
- Die Zahlung erfolgt steuerfrei, wohingegen die Rentenzahlung der Steuer als Leibrente unterliegt.
- Im Gegensatz zur Rentenzahlung gibt es keinen Beitragsunterschied zwischen Jungen und Mädchen.
- Bei der Kapitalzahlung fordert der Versicherer das einmal ausgezahlte Geld nicht wieder zurück, wenn das Kind wieder so gesund wird, dass der Schwerbehindertenstatus erlischt. Dies ist zum Beispiel denkbar bei Kindern mit Diabetes oder Leukämie.
Unbedingt ist darauf zu achten, dass für die Versicherungsleistung keinen höheren Grad der Behinderung als 50 erfordert. Schon das ist eine hohe Hürde.
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Senioren-Unfallversicherung
Für Abschluss oder Aufrechterhaltung einer Unfallversicherung als Rentner oder Pensionär spricht:
- Rentner sind eine aktive Zielgruppe. Skifahren, Fahrradtouren und andere sportliche Aktivitäten stehen an der Tagesordnung und erhöhen so die Unfallgefahr.
- Die meisten Unfälle passieren in Haushalt und Freizeit, nicht am Arbeitsplatz, auch Rentner bleiben nicht verschont.
- Unfallinvalidität kann hohe Kosten verursachen. Beispiele siehe eingangs dieses Merkblattes.
Gegen Abschluss oder Aufrechterhaltung einer Unfallversicherung als Rentner oder Pensionär spricht:
- Eine finanzielle Lücke im Sinne einer Einkommenseinbuße kann nicht mehr entstehen, da die Rentenzahlung von einem Unfall nicht betroffen wird.
- Altersbedingte Gebrechlichkeit wird nicht selten erheblich mit ursächlich sein für den Grad der Invalidität nach einem Unfall. Die Leistung der Unfallversicherung wird entsprechend geringer ausfallen. Dieser Aspekt enthält hohes Streitpotential. Klarstellung: Es besteht ein uneingeschränkter Leistungsanspruch bei altersbedingtem typischem, normalem Verschleißzustand.
Wer sich im Rentenalter für eine Unfallversicherung entscheidet, sollte deshalb besonders fünf Aspekte beachten:
- Der Vertrag sollte unbedingt Kürzung der Leistung wegen Vorschäden erst ab einem Mitwirkungsanteil von 40 Prozent vornehmen.
- Die Unfallversicherung tritt im Falle eines Falles mit einer monatlichen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalzahlung ein. Die Unfallversicherung sollte Ihnen die Wahl lassen, selbst festlegen zu können, ob die Leistung als einmalige Kapitalzahlung oder als Rente erfolgen soll.
- Der Vertrag nicht ab einem bestimmten Alter endet.
- Auf eine Progression kann verzichtet werden, denn die Rente sichert den täglichen Finanzbedarf auch nach einem Unfall.
- Die Versicherungssumme braucht nicht mehr hoch angesetzt zu werden. Etwa 100.000 Euro ohne Progression sollten reichen.
Was Senioren nicht benötigen
Vorsicht vor Verträgen, die Leistungen erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zahlen.
Speziellen Unfallversicherungen für Senioren mit Assistance-Leistungen sind eine Kombination aus privater Unfallversicherung und Dienstleistungen für die häusliche Betreuung oder auch Pflegeleistungen. Über den herkömmlichen Schutz einer Unfallversicherung hinaus organisiert die Versicherung für den Kunden Dienstleistungen, sog. Assistance-Leistungen, wie
- Menüservice,
- Erledigung von Einkäufen,
- Begleitung bei Arzt- und Behördengängen,
- Unterbringung von Haustieren, Gartenpflege und Schneeräumdienst,
- Wäscheservice,
- Hausnotruf.
Achtung: Im Normalfall übernimmt der Versicherer nur die Vermittlung dieser Leistungen. Die Kosten für die Leistung selbst werden nicht erstattet. Außerdem werden die Hilfsleistungen meist nur für bis zu sechs Monate nach dem Unfall gewährt. Eine Senioren-Unfallversicherung mit Assistance-Leistungen ist also nur in bestimmten Einzelfällen eine sinnvolle Lösung. Vernünftig ist der Abschluss, wenn ältere Menschen mit dem Organisieren von Hilfe überfordert wären und keine Angehörigen oder Freunde haben, die sie unterstützen könnten. Der Bund der Versicherten e. V. hält den Abschluss einer Senioren-Unfallversicherung im Normalfall nicht für geboten. Sollten Sie sich dennoch für eine solche Police entscheiden, empfehlen wir zur Orientierung die Auswertung des Finanztests vom Februar 2009 zur Senioren-Unfallversicherung.
Zusätzlicher Versicherungsschutz für unfallbedingten Oberschenkelhalsbruch oder Unfälle nach Herzinfarkt oder Schlaganfall ist möglich, jedoch teuer und mit eingeschränktem Nutzen: Infarkt und Schlaganfall selber sind keine versicherten Risiken.
zum SeitenanfangBdV-Gruppenversicherung für Mitglieder
BdV-Mitglieder können auch von den guten und günstigen Gruppenversicherungen profitieren.
BdV Mitgliederservice GmbH
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