Merkblatt - Tiere
Die Kranken- und Lebensversicherung für Tiere zählen zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn Sie für sich alles zur Absicherung von Leib und Leben, Hab und Gut getan haben, sollten Sie über den Abschluss solcher Versicherungen nachdenken.
Krankenversicherung für Tiere
„Ist das Tier gesund, freut sich der Mensch." Erkrankt jedoch der Liebling, kann eine Tier-Krankenversicherung das finanzielle Risiko möglicherweise mindern helfen.
Was Sie wissen müssen ...
- Der Neuabschluss ist nur für gesunde Tiere bis zu einem bestimmten Alter möglich.
- Der Tierarzt kann frei gewählt werden.
- Der Versicherer kann den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen.
- Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Kastration und Sterilisation.
Es gibt unterschiedlich umfangreiche Angebote:
Operationskostenversicherung:
Versichert sind die Tierarztkosten für operative Eingriffe unter Narkose nach Unfall oder Krankheit. Die Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation, für eine mögliche stationäre Unterbringung sowie für die Nachbehandlung werden ebenfalls übernommen. Auf die Vereinbarung eines Krankenhaustagegeldes sollten Sie verzichten.
Krankenversicherung:
Die Krankenversicherung bietet im Vergleich zur Operationskostenversicherung umfangreicheren Versicherungsschutz. Enthalten sind darin ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen sowie Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren und Parasitenmittel.
Wie es weiter geht ...
Wer eine Operationskostenversicherung oder eine Krankenversicherung abschließen möchte, sollte folgende Fragen stellen:
- Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte besteht Versicherungsschutz?
- Gibt es Entschädigungsgrenzen?
- Ist eine Wartezeit vereinbart?
- Auf wie viele Tage ist die Nachbehandlung beschränkt?
- Ab welchem Alter bei Eintritt in die Versicherung wird die Entschädigung der Gesamtkosten begrenzt?
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Lebensversicherung für Tiere
Was Sie wissen müssen ...
Die Lebensversicherung für Pferde tritt ein bei: Tod oder Nottötung. Das gilt beispielsweise für: Krankheit, Unfall, Trächtigkeit oder Geburt, Operation, Kastration, Transporte innerhalb Deutschlands oder der EU, Brand, Blitzschlag, Explosion. Sie tritt auch ein bei Diebstahl, Raub, dauernde Zuchtuntauglichkeit, Totgeburt oder Tod der Leibesfrucht oder bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall.
Wichtig: Für Folgen von Krankheiten, die bei Beginn der Versicherung bestanden, gibt es keinen Versicherungsschutz.
- Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert des Tieres entsprechen.
- Versicherbar sind gesunde Tiere ab dem 7. Lebenstag oder ab Beginn des 4. Lebensmonats.
- Der Neuabschluss ist nicht mehr möglich ab Vollendung des 11. Lebensjahres bei Zuchtpferden, ab Vollendung des 12. Lebensjahres bei Ponys und bei anderen Kleinpferden ab Vollendung des 15. Lebensjahres. Ist das Pferd bereits versichert, gibt es keine Altersgrenze.
Wie es weiter geht ...
Wer eine Lebensversicherung für sein Tier abschließen möchte, sollte Antworten auf diese Fragen einholen:
- Wie hoch ist die prozentuale Entschädigung?
- Ist eine Wartezeit vereinbart?
Der Beitrag richtet sich nach dem Umfang des Versicherungsschutzes, dem Verwendungszweck sowie dem Alter des Pferdes.
Tipp: Wenn Sie ein Jungtier versichern möchten, fragen Sie nach einem Beitragsnachlass.
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