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Merkblatt - Umzug und Versicherungen

Wer seinen Umzug plant, sollte schon rechtzeitig mit seinem Versicherer sprechen. Sie müssen ihm neben der neuen Adresse auch Ihre Kontodaten mitteilen, wenn Sie die Bank gewechselt haben. Das ist im Lastschriftverfahren besonders wichtig, damit die Prämien pünktlich abgebucht werden können und Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt. Noch bevor der Umzugswagen rollt, sollte Ihr Hausratversicherer Ihre neue Anschrift kennen. Dann sind nämlich Ihre beiden Wohnungen versichert. Falls Sie ins Ausland umziehen, fragen Sie Ihren Versicherer, ob Ihre Policen auch dort gültig bleiben.

 

Privathaftpflichtversicherung

Es ist schneller passiert, als Sie glauben: Sie tragen das Bett aus dem Schlafzimmer Ihrer Mietwohnung und stoßen mit dem Kopfteil ein großes Loch in die Zimmertür. Keine Sorge: Jetzt ist Ihre Privathaftpflichtversicherung für Sie da. Denn für Beschädigungen von „Mietsachen“ tritt sie ein.

Fällt einem Umzugshelfer Ihr Fernsehgerät versehentlich aus der Hand, können Sie nicht mit Schadensersatz rechnen. Das haben sogar Richter festgestellt, weil Helfer für ihre Freundlichkeit nicht auch noch bestraft werden sollten. Deshalb winkt auch die Haftpflicht des Helfers ab. Von Glück sagen kann der Hausherr, wenn die Police seines Freundes „Gefälligkeitsschäden“ berücksichtigt. Dann zahlt die Gesellschaft nämlich.

Ist jemand nicht mit dem nötigen Ernst bei der Sache und richtet einen Schaden an, ist das grob fahrlässig und der Versicherer muss zahlen. Wer vorsätzlich etwas kaputt macht, wird in die eigene Tasche greifen dürfen.

Aber beschädigt der Umzugshelfer etwa die Wohnungstür des Nachbarn oder das Auto des Schwagers, dann übernimmt der Versicherer des Helfers den Schaden.

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Hausrat-/Glasversicherung

Ganz besonders bei der Hausrat- und Glasversicherung ist es wichtig, dass Sie Ihrem Versicherer vor dem Umzug mitteilen, wohin die Reise geht. Das sollte aber spätestens am Tag des Einzuges geschehen sein. Nur so haben Sie zwei Monate lang Versicherungsschutz für die frühere wie für die künftige Wohnung. Danach geht er endgültig auf Ihr neues Domizil über.

Mit dem Einzug müssen Sie die neue Wohnfläche oder den geänderten Hausratwert übermitteln. BdV-Tipp: Falls der Prämiensatz durch Ihren Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Jetzt können Sie sich nach einem günstigeren Vertrag umschauen.

Ziehen Sie ins Ausland, können Sie den Versicherungsschutz leider nicht mitnehmen. Bis zwei Monate nach Ihrem Umzugsbeginn ist Ihre bisherige Wohnung jedoch noch versichert.

Was Sie außerdem wissen sollten: Speditionen haften bei Beschädigungen lediglich begrenzt bis zu einer bestimmten Schadenshöhe pro Kubikmeter Laderaum. Im schlimmsten Fall haben Sie das Nachsehen, weil der Schaden nicht in voller Höhe beglichen wird. Wenn Sie sich dagegen restlos schützen wollen, empfiehlt sich eine Transportversicherung zum Neuwert.

Sie wollen Ihren Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abwickeln? Dann haben Sie unterwegs aber keinen Versicherungsschutz für Ihre Ladung. Es sei denn, das Fahrzeug brennt ab. Dann zahlt die Hausratversicherung, zumindest in begrenzter Weise. Das tut sie auch, wenn Sie an Leib und Leben bedroht und obendrein ausgeraubt wurden.

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Wohngebäudeversicherung

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Daten des Käufers mitteilen. Auf den geht nämlich die Wohngebäudeversicherung obligatorisch über. Kündigen kann er bis zu einem Monat nach Grundbucheintrag.

Falls Sie Ihr Haus nicht gleich verkaufen, sondern es zunächst leer stehen lassen, müssen Sie Ihren Versicherer auch informieren. Denn hier entsteht ein höheres Risiko. Dadurch kann die Prämie steigen.

Wenn Sie selbst Käufer einer Immobilie sind, verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Verkäufer den Versicherer informiert. Am besten Sie übernehmen das nach Absprache mit ihm selber.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Nach dem Verkauf Ihres Gebäudes müssen Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen, um Ihre Löschung aus dem Grundbuch nachzuweisen. Damit endet dann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Ziehen Sie aus Ihrem eigenen Haus aus und vermieten es oder lassen es leer stehen, benötigen Sie eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Denn Ihre Privathaftpflichtversicherung würde in diesem Fall nicht ausreichen.

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Gewässerschaden-/Öltankhaftpflichtversicherung

Auch Ihre Gewässerschaden-/Öltankhaftpflichtversicherung endet nach dem Verkauf Ihres Eigenheims mit der Löschung Ihres Namens aus dem Grundbuch. Die müssen Sie dem Versicherer ebenfalls nachweisen.

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Kfz-Versicherung

Wenn Sie innerhalb Ihres Ortes umziehen, brauchen Sie das dem Kfz-Versicherer lediglich mitzuteilen. Außerdem müssen Sie mit den Fahrzeugpapieren zum Straßenverkehrsamt.

Falls sich durch Ihren Wohnungswechsel Ihr Fahrzeugkennzeichen ändert, wird Ihre Versicherungsgesellschaft Ihre Prämie neu einstufen. Denn die ist abhängig von der Region, in die Sie ziehen. Dem Straßenverkehrsamt müssen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zuleiten. Die bekommen Sie von Ihrem Versicherer. Damit wird Ihr Auto neu zugelassen.

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Rechtsschutzversicherung

Damit Ihre Rechtsschutzversicherung mit Ihnen umziehen kann, sollten Sie spätestens am Einzugstag Ihren Versicherer über den Wohnungswechsel informieren. Der passt dann die Police an Ihre neuen Wohnverhältnisse an.

Häuslebauer aufgepasst: Streitigkeiten rund um Ihren Bau und dessen Finanzierung sind durch Ihre Rechtsschutzversicherung nicht versichert.

BdV-Tipp: Falls Sie erstmals für Ihr neues Zuhause eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, sollten Sie das vor Unterzeichnung des Miet- oder Kaufvertrages tun. Dann haben Sie bei Streitigkeiten aus der Mietsache oder Ihrem Eigentum Versicherungsschutz.

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Riester-Rente

Gute Nachricht für alle Riester-Sparer: Auch wenn Sie ins EU-Ausland umziehen, behalten Sie alle Vorteile Ihres Riester-Vertrages. Das hat der Europäische Gerichtshof im September 2009 festgelegt.

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Personenversicherungen

Für alle Ihre Policen wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfall- und Krankenversicherungen brauchen Sie Ihrem Versicherer nur die neue Anschrift mitzuteilen.

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Weitere Tipps

Um nichts zu vergessen, sind Checklisten sehr hilfreich. Solche finden Sie beispielsweise auf der Internetseite www.checkliste-umzug.de.

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