Bei Dauerfrost Wasser- und Heizungsrohre im Auge behalten
Jetzt ist er doch noch da: Der Winter mit eisigen Temperaturen um die 17 Grad minus hat in Deutschland Einzug gehalten. Und so soll es auch die nächsten Wochen bleiben. Haus- und Wohnungsbesitzer, aber auch Mieter, sollten bei dieser klirrenden Kälte alle Zimmer richtig beheizen und die Heizungen auf keinen Fall abdrehen – auch wenn einige Räume eventuell unbewohnt sind.
Gegen gefürchtete Frostschäden an wasserführenden Leitungen hilft nur eins: heizen. Und das richtig. Alle Räume – auch wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume – sollten geheizt werden. Die Einstellung des Thermostatventils auf das Eiskristall-Symbol schützt nicht vor dem Zufrieren der Wasserleitungen. Lediglich der Heizkörper selber wird vor dem Zufrieren geschützt.
All dies zu beachten ist wichtig, denn sonst kann der Versicherungsschutz in Gefahr sein. Laut den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung müssen unter anderem in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und genügend häufig kontrolliert oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt und entleert werden.
Kommt es dennoch zu einem Leitungswasserschaden, muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden durch Leitungswasser am Inventar, wie zum Beispiel Möbel, Fernseher aber auch Kleidung. Eine Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn das Haus selbst sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile wie festverklebtes Parkett beschädigt werden.
Gegen gefürchtete Frostschäden an wasserführenden Leitungen hilft nur eins: heizen. Und das richtig. Alle Räume – auch wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume – sollten geheizt werden. Die Einstellung des Thermostatventils auf das Eiskristall-Symbol schützt nicht vor dem Zufrieren der Wasserleitungen. Lediglich der Heizkörper selber wird vor dem Zufrieren geschützt.
All dies zu beachten ist wichtig, denn sonst kann der Versicherungsschutz in Gefahr sein. Laut den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung müssen unter anderem in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und genügend häufig kontrolliert oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt und entleert werden.
Kommt es dennoch zu einem Leitungswasserschaden, muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden durch Leitungswasser am Inventar, wie zum Beispiel Möbel, Fernseher aber auch Kleidung. Eine Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn das Haus selbst sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile wie festverklebtes Parkett beschädigt werden.
