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Merkblatt - Reisen

 

Auslandsreise-Krankenversicherung

Sie ist die einzig wichtige Versicherung, die ins Urlaubsgepäck gehört. Denn sie übernimmt die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, wenn Sie auf einer Auslandsreise krank werden. Darüber hinaus erstattet die Versicherung unter anderem auch die Kosten für 

  • ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen,
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel,
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz,
  • ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt,
  • den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienst,
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis 10.000 Euro.

Kann ein Kranker oder Verletzter am Urlaubsort nicht ausreichend versorgt werden, zahlt die private Versicherung auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport (gegebenenfalls per Flugzeug). Der Rücktransport wird von einer Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen. Einige Anbieter bezahlen den Rücktransport auch dann, wenn er nach Ansicht des Arztes aus anderen, etwa aus sozialen Gründen sinnvoll ist. Für ältere Menschen oder Alleinreisende kann es nämlich belastend sein, wenn sie schwer krank sind und in einem fremden Land versorgt werden müssen, dessen Sprache sie vielleicht nicht sprechen. Die in unserem Merkblatt aufgeführten empfehlenswerten Anbieter leisten alle in diesem Fall.

Steht aber vor Reiseantritt fest, dass während des Urlaubs eine Behandlung stattfinden muss, kommt der Versicherer dafür nicht auf. 

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist selbst dann für gesetzlich Krankenversicherte empfehlenswert, wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht (dieses Abkommen besteht mit allen Staaten der EU und einigen weiteren, die Sie, je nach Reiseziel, bei Ihrer Krankenkasse erfragen sollten). Die GKV übernimmt nämlich in den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nur die Leistungen, die in dem Reiseland üblich sind. Auch für diejenigen, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, ist der Abschluss dieser Versicherung meist sinnvoll, besonders wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen wird. Verzichten privat Versicherte außerdem darauf, ihre PKV in Anspruch zu nehmen und reichen Rezepte stattdessen beim Auslandsreise-Krankenversicherer ein, behalten sie ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung.

Die Versicherung kostet bei Jahresverträgen zwischen 8 und 12 Euro pro Person, für Familien zwischen 15 und 22 Euro. Der Versicherungsschutz gilt aber nur für Reisen, die im Normalfall nicht länger als sechs Wochen dauern. Wer als Student, Schüler, Arbeitnehmer oder auch Rentner mehrere Monate im Ausland verbringen möchte, braucht eine besondere Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte sollten mit ihrem Versicherer klären, ob der Schutz im Ausland reicht. Der zu zahlende Beitrag für diese Krankenversicherung hängt von der Dauer der Reise, dem Reiseziel und dem Alter des Versicherten ab.

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Reise-Rücktrittskostenversicherung

Sie zahlt, wenn aus wichtigem (unvorhersehbaren) Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert (bis zu 60 Prozent des Reisepreises). Die Versicherung muss meist spätestens acht bis 14 Tage nach Buchung abgeschlossen sein.

Wichtige Gründe sind:

  • wenn der Versicherte, ein Angehöriger oder ein Mitreisender einen schweren Unfall hat oder unerwartet schwer erkrankt,
  • wenn Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit die Reise unmöglich machen,
  • wenn ein Angehöriger oder Mitreisender verstirbt,
  • wenn das Eigentum des Versicherten zum Bespiel durch einen Brand oder Einbruch stark beschädigt  wurde.

Viele übernehmen die Kosten auch, wenn der Versicherungsnehmer vor der Reise seinen Job verliert oder nach Arbeitskosigkeit wieder einen gefunden hat.

Hinweis: Es können zusätzlich auch der Abbruch der Reise und sogar ihre unfreiwillige Verlängerung abgesichert werden.

Für diese Versicherungsart gibt es keinen „Markt“. Sie wird zu etwa gleichen Bedingungen und Prämien von den Reisebüros angeboten und oft mit der Reisebuchung zusammen abgeschlossen. Derzeitig bieten nur noch wenige Gesellschaften überhaupt eine Reise-Rücktrittskostenversicherung an. Alle Gesellschaften übernehmen die Stornogebühren bis zu 100 Prozent. Die Stornogebühren fallen umso höher aus, je später die Reise abgesagt wird. Zwei Tage vor Reiseantritt bleiben meist 80 Prozent des Reisepreises beim Veranstalter. Tritt der Kunde erst am Reisetag selbst zurück, erhält der Reiseveranstalter alles. Bei krankheitsbedingter Stornierung, die ärztlich nachgewiesen werden muss, trägt der Kunde bei allen Gesellschaften allerdings eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent der Kosten, mindestens aber 25 Euro.

In anderen Fällen (keine Krankheit), die zu einer Stornierung der Reise führen können (beispielsweise Tod eines nahen Angehörigen, Brand oder Einbruch in die Wohnung) verlangen die Rücktrittsversicherer nur eine pauschale Selbstbeteiligung von 25 Euro. Neu werden aber auch Tarife „ohne Selbstbeteiligung“ angeboten. Die Prämien richten sich insbesondere nach dem Reisepreis. Bei einem Reisepreis von 1.500 Euro pro Person liegen die Prämien zwischen 30 Euro und 60 Euro. Bei einem Reisepreis von 3.000 Euro liegen die Prämien zwischen 50 Euro und 120 Euro.

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Reisegepäckversicherung

Sie soll den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen. Reisegepäckversicherungen zahlen aber in vielen Fällen nicht oder nur einen gewissen Anteil, wenn der Versicherte eine Zahlung erwartet. Geschädigten wird von den Gesellschaften oft, vor allem bei Diebstahl und Beraubung, vorgeworfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben, ... „sonst wäre der Schaden ja nicht passiert!“

Einen Koffer darf man nicht neben sich stellen, sondern er muss zwischen die Beine geklemmt werden. In südlichen Ländern dürfen Sie keinen Schmuck tragen, und eine Kamera darf nicht über die Schulter gehängt werden, sondern muss – wegen der Mopedräuber – am Körper befestigt werden, sonst gibt es Problemen bei der Regulierung des Schadens.

Wenn ein Schaden eintritt, müssen Sie an Ort und Stelle – also im Ausland – sofort eine polizeiliche Meldung machen (auch wenn Sie dadurch Ihren Rückflug verpassen). So sollte sich jeder überlegen, ob er nicht besser alle wertvollen Sachen zu Hause lässt und keine Reisegepäckversicherung abschließt. Dann fällt man den Dieben auch nicht auf, und es passiert vermutlich nichts!

Bei Einbruch und Beraubung innerhalb Europas (bei neueren Bedingungen auch weltweit) zahlt im Übrigen auch die Hausratversicherung. Bei Einbruch müssen allerdings ein Raum oder Behältnisse in einem Gebäude aufgebrochen sein. So ist der Einbruch in ein Hotelzimmer mitversichert, nicht aber der einfache Diebstahl aus einem Hotelzimmer (wenn weder Raum noch Behältnisse aufgebrochen wurden). Bei Diebstahl aus einem Auto gilt in der Regel: Befand sich das Auto zum Zeitpunkt des Aufbruchs in einem Parkhaus, ist der Diebstahl des Gepäcks über die Hausratversicherung versichert. Stand das Fahrzeug an der Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz, zahlt die Hausratversicherung nicht, es sei denn, der Einbruch-Diebstahl aus einem Kfz ist ausdrücklich in den Besonderen Bedingungen mitversichert (meist jedoch nur bis 250 Euro je Schadensfall).

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Schutzbriefe

Der Schutzbrief  bietet umfangreiche Leistungen, mit denen sich im Notfall viel Ärger und Geld sparen lässt. So bietet er beispielsweise umfassende Hilfe bei Pannen oder Unfällen bis hin zum Mietwagen bei Fahrzeugausfall. Der Schutzbrief beinhaltet auch personenbezogene Leistungen wie Krankenrücktransport, Kostenerstattung bei Reiseabbruch oder Hilfe beim Todesfall im Ausland. Klassische Anbieter von Schutzbriefen sind die Automobilclubs. Er kostet zwischen 30 und 50 Euro pro Jahr. Gegen einen geringeren Aufpreis können Verbraucher den Schutzbrief aber auch in ihre normale Autoversicherung einschließen.

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"Mallorca-Police"

Die „Mallorca-Police“ ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen während des Urlaubs (nicht nur auf Mallorca). Da bei einem Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug im europäischen Ausland normalerweise nur die Mindestversicherungssummen des Urlaubslandes gelten, kann, wenn der Geschädigte höhere Ansprüche stellt, durch eine „Mallorca-Police“ dieser erhöhte Schadenbetrag ausgeglichen werden. Sie bietet eine Pauschaldeckung in Höhe von zehn Millionen Euro für Sach- und Personenschäden und kostet ca. 20 Euro für einen Urlaubsmonat im Geltungsbereich der Europäischen Union. Außerhalb Europas hilft die „Traveller-Police“ weiter.

Es empfiehlt sich bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu hause nachzufragen, ob eine sogenannte Mallorca-Police in dem Versicherungsschutz enthalten ist. Ist sie nicht integriert, kann man sich für etwa 20 Euro zusätzlich versichern. Sie kann aber auch  bei einem Automobilclub wie dem ADAC oder AvD oder deutschen Reiseunternehmen abgeschlossen werden. Auch Mietwagenfirmen im Ausland bieten diese Zusatzversicherung an. Es empfiehlt sich, die Bedingungen aufmerksam zu lesen. Beim Abschluss im Ausland sollte man der Sprache mächtig sein, damit man nicht leichtfertig das Kleingedruckte unterschreibt.

Falls  eine Kreditkarte vorhanden ist, lohnt es sich nachzufragen, ob über diese eine „Mallorca-Police“ als Zusatzleistung bereits besteht.

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