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Merkblatt - Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach Bedarf „unter Dach und Fach“ sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden.

 

 

Der Abschluss kann sinnvoll sein

  • für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz)
  • bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufs-Rechtsschutz)

 

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Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen vor Gericht

Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für:

  • Gerichtsgebühren
  • Zeugen- und Sachverständigenentschädigung
  • Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind
  • Strafverfolgungskaution im Ausland als zinsloses Darlehen

 

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Gängige Vertragsarten

Verkehrs-Rechtsschutz, Fahrer-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz für Selbständige, Privat-/Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige; Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

 

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Versichert sind je nach Vertragsart

  • Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen
  • individuales Arbeitsrecht
  • Streitigkeiten als Mieter oder Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden
  • Vertragsangelegenheiten
  • steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten vor Finanzgerichten
  • Sozialgerichtsverfahren
  • verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden/-gerichten
  • Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren
  • Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf von fahrlässigem Verhalten
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Beratung im Familien- und Erbrecht

 

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Als Personen sind versichert

  • Versicherungsnehmer und Ehefrau/-mann oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft (Tipp: Die Mitversicherung des Partners muss vertraglich festgehalten werden.).
  • Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze, längstens bis erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Deckungssumme sollte mindestens 250.000 Euro betragen.

Tipp: Selbstbeteiligung vereinbaren. Die Absicherung von kleinen Streitigkeiten ist nicht sinnvoll. Es sollten nur Prozesse um größere Summen versichert werden.

Die vereinbarte Wartezeit von meist drei Monaten gilt für viele Leistungsarten, d. h. der Versicherungsschutz gilt erst, wenn der Versicherungsfall nach der Wartezeit eintritt. Ist ein Versicherungsfall unvorhersehbar (wie im Verkehrsrecht), entfällt die Wartezeit.

 

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Seniorentarif

Die Berufs-Rechtsschutzversicherung wird von Rentnern nicht mehr benötigt. Einige Versicherer bieten an, ab Eintritt ins Rentenalter, ab dem 60. Lebensjahr oder sogar schon ab dem Ausscheiden aus dem Berufsleben den Berufs- Rechtsschutz zu streichen. Achtung: Der berufstätige Partner hat dann auch keinen Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

 

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Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen

  • Familien- und Erbrecht (nur erste Beratung versichert)
  • Hausbau, Baufinanzierung, Grundstückskauf/-verkauf
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen (über Haftpflichtversicherung versichert)
  • innere Unruhen, Streik, Aussperrung
  • Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
  • bei Streitigkeiten vor Abschluss der Versicherung oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit
  • Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte
  • vorsätzliche Straftaten
  • kollektives Arbeits- und Dienstrecht
  • selbstständige Tätigkeit (nur über § 24 oder § 28 ARB versichert)

 

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Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen

Kleingedrucktes hat oft eine große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier:

  • Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf rechtliche Interessen außerhalb Europas.
  • Deckungssummen:
    - allgemein mind. 250.000 Euro
    - weltweit mind. 25.000 Euro
    - für Kaution mind. 100.000 Euro
    - für Kaution weltweit mind. 100.000 Euro
  • Stichentscheid: Verneint die Gesellschaft den Versicherungsschutz wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit, kann der Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers beauftragen. Dieser gibt eine Stellungnahme über die Sach- und Rechtslage ab.
  • Ereignis-Theorie: Als Eintritt des Versicherungsfalles gilt der Zeitpunkt, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wird.
  • Mediation im Familien- und Erbrecht ist mitversichert.
  • Kapitalanlegerklagen gelten als mitversichert.
  • Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V..

Tipp: Adressen von Fachanwälten bekommen Sie über den Deutschen Anwaltverein (Telefon: 01805-181805 bundesweit für 0,14 Euro pro Minute, Mobilfunk viel teurer, Internet: www.anwaltauskunft.de) oder den Anwaltsuchservice (E-Mail: kontakt@anwalt-suchservice.de, Internet: www.anwalt-suchservice.de).

 

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BdV-Gruppenversicherung für Mitglieder

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BdV Mitgliederservice GmbH 

Postfach 15 37
24551 Henstedt-Ulzburg

Telefon: 04193-754897
Fax: 04193-754898
E-Mail: info@bdv-service.de

 

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